Hallo Kollegen,
wir hatten am 21.03 unsere Betreibsratswahl und es sind 5 Mitglieder gewählt worden.
Meine Frage, eine Kollegin hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis Mai 2011, dieser wird
nach Nachfrage gestern 23.03. nicht verlängert. Hat Sie trotzdem Kündigungsschutz da
zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens vom 24.01. noch nichts davon bekannt war?
Ist der Arbeitgeber nach der Wahl verpflichtet die Kollegin doch weiter zu beschäftigen?

Vielen Dank schon mal im vorraus.
Olaf Sch.