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Befristeter Arbeitsvertrag

O
OlafSch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir hatten am 21.03 unsere Betreibsratswahl und es sind 5 Mitglieder gewählt worden. Meine Frage, eine Kollegin hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis Mai 2011, dieser wird nach Nachfrage gestern 23.03. nicht verlängert. Hat Sie trotzdem Kündigungsschutz da zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens vom 24.01. noch nichts davon bekannt war? Ist der Arbeitgeber nach der Wahl verpflichtet die Kollegin doch weiter zu beschäftigen?

Vielen Dank schon mal im vorraus. Olaf Sch.

2.09307

Community-Antworten (7)

F
Forentroll

24.03.2011 um 09:21 Uhr

nein!

Das ist der Grund warum keine AN mit Zeitverträge in den BR sollten. Ganz einfach: Der Vertrag läuft aus ohne Kündigung und so kein Kündigungsschutz für die MA bzw. Weiterbeschäftigungsanspruch.

A
alterBrummbär

24.03.2011 um 09:55 Uhr

@Forentroll, Dein NEIN ist so nicht richtig.

@OlafSch, die Möglichkeit einer Entfristung besteht; http://www.kanzlei-bhp.de/betriebsratsmitglied-anspruch-entfristung/

F
Forentroll

24.03.2011 um 11:05 Uhr

@ alterBrummbär So einfach ist das auch nicht. Habe mir das Urteil mal im Originaltext durchgelesen. Arbeitsgericht München - kein Leitsatz kein BAG-Urteil noch nicht rechtskräftig. Also das mit der EU-Richtlinie wäre interessant aber noch kein deutsches Recht laut dem Urteil. Außem war die Befristigung nicht ordnungsgemäß - Hier liegt das augenmerk.

M
Mainpower

24.03.2011 um 11:06 Uhr

@alterBrummbär, glaubst Du wirklich dass ein AG einen Vertrag entfristet und sich dafür ein, vielleicht unbequemes, Betriebsratsmitglied in die Firma holt?? Die möglichkeit der entfristung besteht immer, aber in dieser Konstellation eher unwahrscheinlich.

A
alterBrummbär

24.03.2011 um 11:21 Uhr

...habe nur dem absoluten nein von Forentroll widersprochen. Was die Zukunft bringt wird sich zeigen. Auf jeden Fall ist es einen Versuch wert.

R
rkoch

24.03.2011 um 11:32 Uhr

Außem war die Befristigung nicht ordnungsgemäß - Hier liegt das augenmerk.

Das war mit Sicherheit ein bestimmender Faktor. Das Urteil geht aber definitiv auf die EU-Richtlinie ein und nimmt dies ebenfalls als bestimmenden Faktor mit ins Boot. Insofern wird die Sache durchaus interessant und wäre ein Ansatzpunkt für eine Entfristungsklage auch in diesem Fall.... Insofern geben ich dem alten Brummbären durchaus Recht mit seinem Einwurf....

P
paula

24.03.2011 um 12:24 Uhr

der AN sollte durchaus mal mit einem Anwalt sprechen. Er sollte dann aber auch darüber aufgeklärt werden wie lange eine Entfristungsklage in diesem Fall wohl dauern wird.... Wir sprechen da wohl über Jahre... Das halten viele AN nicht durch insbesondere wenn der Ausgang ungewiss ist

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