Erstellt am 15.12.2021 um 14:32 Uhr von Kjarrigan
WAs sagt der AV zur Versetzung? bzw. zum Arbeitsort
Definition Versetzung findet sich in § 95 (3) BetrVG
Erstellt am 15.12.2021 um 15:54 Uhr von ganther
eine Versetzung für den BR bei A wäre es aus meiner Sicht aber noch nicht, da wenn es direkt mit der Arbeitsaufnahme passiert im Betrieb A keine Eingliederung vorgenommen wird. Sicher gibt es noch Sonderkonstellationen, aber da müsste schon mehr gegeben sein....
Erstellt am 15.12.2021 um 16:32 Uhr von Enigmathika
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag, wo Du angestellt bist?
Und rein interessehalber: Gibt es an beiden Standorten einen Betriebsrat?
Erstellt am 08.06.2022 um 06:08 Uhr von Damei81
Hallo
kann der Betriebsrat den Mitarbeiter vor der Entscheidung anhören und Infos einholen?
Damei81