Noch eine Frage, wie sieht meine Arbeit als BRV aus, wenn mir mein AG außerordentlich gekündigt hat, weil ich einer Versetzung nicht nachkam (Arb.Verweigerung), welche ich für mitbest.pflichtig halte. Geht meine Arbeit als BRV ganz normal weiter, nur das ich zur Arbeit nicht mehr erscheine (mit KüSCHKlage usw.)