Arbeitsverweigerung oder unwirksame Versetzung?
Meine Frager ist, wenn ich als BRV einer Versetzung nicht nachkomme weil ich sie für mitbestimmungspflichtig halte und der Rest-Betriebsrat das auch beschlossen hat und den AG unterrichtet und aufgeforderet hat die geplante Versetzung ordnungsgemäß anzuhören. Ist das Nichtnachkommen der Versetzung dann schon Arbeitsverweigerung? Ich gehe ja meiner gewohnten Arbeit wie gewohnt nach - ich verweigere schließlich nicht meine Arbeit sondern nur die Versetzung in ein anderes Team mit anderen tätigkeiten. Ich kenne das so, das wenn eine mitbestimmungspflichtige Sache nicht mitbestimmt wird ist sie unwirksam - so sehe ich auch die Versetzung. Sehe ich das richtig?
Community-Antworten (3)
23.03.2011 um 10:51 Uhr
Siehe andere Frage... Oder haben die Antworten dort nicht gefallen?
23.03.2011 um 10:57 Uhr
also noch ein schritt zurück...
wenn ich das richtig verstanden habe, befürchtest du nur, dass du arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten hast, oder? Noch ist der AG nicht auf den BR wegen der Kündigung nach 103 auf dich zu gekommen...
weiterhin: Ich kenne das so, das wenn eine mitbestimmungspflichtige Sache nicht mitbestimmt wird ist sie unwirksam
Das ist so nicht richtig, ein BR kann nicht gezwungen werden sein MBR auszuüben...
Was also genau ist deine Frage? Wurde nciht alles hinlänglich behandelt?
23.03.2011 um 18:14 Uhr
Schade, dass man jetzt nicht mehr erfährt ;-(
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