Erstellt am 22.03.2011 um 17:15 Uhr von charlot
Ihr solltet euch einmal über den begriff "Mobbing" klar werden. Es ist ja der Vorwurf von strabaren Verhalten. Denn Mobbing ist "Körperverletzung". Erhebt man diesen Stratatsbestand zu Unrecht, kann es sehr unschön für einen werden. Dann steht man schnell selbst vor dem Richter. Da hilft dann auch das BR-Mandat nicht. Wird von einem BR ein solcher Vorwurf, also Strattat zu Unrecht erhoben und gegenüber Dritten ausgesproche, dann kann auch diesem gekündigt werden.
Erstellt am 22.03.2011 um 17:36 Uhr von mainpower
Hallo,
wie wird die Zeit der Kollegen erfasst? Der AG muss doch überprüfen ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Ist also nur im Interesse des AN. Ich würde dem AG vorwerfen dass er offenbar nicht alle Stechkarten überprüft. Aber da Mobbing zu sehen ist etwas weit hergeholt.
Erstellt am 22.03.2011 um 17:42 Uhr von Petrus
Ihr seid nach §87(1) Nr.6 BetrVG bei der Anwendung einer Stechuhr mit allem was dazugehört in der Mitbestimmung. Also nutzt eure Möglichkeiten und legt fest:
- Wer muss stechen? Wer nicht und warum nicht?
- Werden die erfassten Daten direkt mit dem Stundenkonto verrechnet? (Bei Euch wohl nicht)
- Wer darf die Daten wann und warum auswerten? Zustimmung des BR zur Auswertung? Anwesenheit des BR bei der Auswertung?
- Was passiert mit der Stempelkarte am Monatsende? Lagerung unter Verschluss? Aufbewahrungsfrist? Vernichtung?
- Was sind die Folgen von Verstößen gegen die Vereinbarung? Beweisverwertung für die gewonnenen Erkenntnisse? Anzeige wegen Verstoß gegen §32 BDSG?
Ihr habt also viel zu tun...