Mobbing durch Arbeitszeitkontrolle
Hallo zusammen, ich bin seit letztem Jahr in unserem Betriebsrat und würde gerne einer Kollegin helfen, die sich durch die Kontrolle ihrer Stempelkarte gemobbt fühlt. In unserer Firma stempeln einige MA, andere nicht. Aber kontrolliert wird nur ihre Arbeitszeit und die ihrer Kollegin - und zwar durch die Buchhaltung, angeblich auf Anweisung des Chefs. Ich möchte noch erwähnen, dass besagte MAin schon seit über 12 Jahren in der Firma ist und sehr genau und fleißig arbeitet und auch angeordnete Überstunden anstandslos erfüllt. Wie kann ich helfen? Greift hier das Gleichbehandlungsrecht? Vielen Dank schon mal.
Community-Antworten (3)
22.03.2011 um 18:15 Uhr
Ihr solltet euch einmal über den begriff "Mobbing" klar werden. Es ist ja der Vorwurf von strabaren Verhalten. Denn Mobbing ist "Körperverletzung". Erhebt man diesen Stratatsbestand zu Unrecht, kann es sehr unschön für einen werden. Dann steht man schnell selbst vor dem Richter. Da hilft dann auch das BR-Mandat nicht. Wird von einem BR ein solcher Vorwurf, also Strattat zu Unrecht erhoben und gegenüber Dritten ausgesproche, dann kann auch diesem gekündigt werden.
22.03.2011 um 18:36 Uhr
Hallo, wie wird die Zeit der Kollegen erfasst? Der AG muss doch überprüfen ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Ist also nur im Interesse des AN. Ich würde dem AG vorwerfen dass er offenbar nicht alle Stechkarten überprüft. Aber da Mobbing zu sehen ist etwas weit hergeholt.
22.03.2011 um 18:42 Uhr
Ihr seid nach §87(1) Nr.6 BetrVG bei der Anwendung einer Stechuhr mit allem was dazugehört in der Mitbestimmung. Also nutzt eure Möglichkeiten und legt fest:
- Wer muss stechen? Wer nicht und warum nicht?
- Werden die erfassten Daten direkt mit dem Stundenkonto verrechnet? (Bei Euch wohl nicht)
- Wer darf die Daten wann und warum auswerten? Zustimmung des BR zur Auswertung? Anwesenheit des BR bei der Auswertung?
- Was passiert mit der Stempelkarte am Monatsende? Lagerung unter Verschluss? Aufbewahrungsfrist? Vernichtung?
- Was sind die Folgen von Verstößen gegen die Vereinbarung? Beweisverwertung für die gewonnenen Erkenntnisse? Anzeige wegen Verstoß gegen §32 BDSG?
Ihr habt also viel zu tun...
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