Hallo liebe Kollegen,

bei uns müssen ständig herausgegeben Dienstpläne auf Grund von Krankheit geändert werde. Dazu sucht sich er Abteilungsleiter die Infrage kommenden MA aus, schreibt sie auf einen Zettel wann was getauscht werden müsste und wartet dann ab, ob sich Jemand findet. Is auch meistens so. Wenn sich Keiner findet, legt er fest und und sagt: Ich kann anweisen. Abgesehen davon, das §87 BetrVG mißachtet wurde, darf er das? Gibt es hier Fristen die einzuhalten sind? Kennt Jemand von Euch Urteile dazu?

Danke für eure Hilfe.