Bitte ablehen?
Hallo liebe Forumgemeinde! Auf folgende Frage suche ich eine Antwort. Wenn der AG ein Rundschreiben umhersendet mit der Bitte zum Rauchen ein- und auszustempeln, muss man sich an dieses halten? Meiner Interpretation nach, ist es lediglich ein Rundschreiben, so steht es auch oben drauf. Und zweitens kann man doch eine Bitte ablehnen, oder? Mich würde interessieren, wie ihr das seht. Für eure Antworten schon mal im voraus herzlichen Dank.
Community-Antworten (9)
22.03.2011 um 11:35 Uhr
Lehnt es doch einfach alle ab und gut ist!
Solange es keine klare Regelung übers rauchen besteht, wobei da der BR ein Mitbestimmungsrecht hat, braucht keine abstempeln wenn er zum rauchen geht!
22.03.2011 um 11:35 Uhr
Hallo,
bin noch nicht so super erfahren, aber meines Erachtens handelt es sich hier mal wieder um eine Grauzone.
Vielleicht kann der AG euch nicht zwingen zum Rauchen abzustempeln, allerdings hat er sehr wohl das Recht euch generell während der Arbeitszeit das Rauchen zu verbieten (außerhalb der Pausen). Das Problem: eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes muss mindestens eine Dauer von 15 Minuten haben, ansonsten ist es eine Arbeitsunterbrechung die euch der AG wohl auch untersagen kann (mit einigen Ausnahmen wie zB Toilette,...)
Tja, das Rundschreiben des AG kann man also auch durchaus als Entgegenkommen interpretieren. Geht ihr nicht drauf ein, kann es sein dass ihr zukünftig nur noch in den offiziellen Pausen rauchen könnt.
22.03.2011 um 12:14 Uhr
STOP!!! So einfach ist es nicht. Lest bitte erst die Link mal durch bevor ihr hier wirr kommt: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Raucherpause_Arbeitsplatz_verloren_ArbG-Duisburg_3%20Ca1336-09.html
Ihr vergesst leider immer wieder es gibt nur einen Nichtraucherschutz und keinen Raucherschutz! Hoffentlich ist hier das siebener Kreuzchen nicht gesetzt. Ich freue mich auf die Diskussion!
22.03.2011 um 12:21 Uhr
Hallo, Mit dem AG ist ein Vertrag geschlossen worden der besagt , ich gebe Dir Geld und Du arbeitest dafür für mich. In dem Vertrag sind auch die Pausen festgelegt, Frühstüchs und Mittagspause. Der Rest ist Arbeitszeit. Wenn der AG nun seine AN bittet beim Rauchen auszustempeln sehe ih das als entgegenkommen. Er könnte die Rauchpausen ja generell verbieten. Es ist ja Arbeitszeit die der AN mit rauchen verbringt und das muss er ja nicht vergüten.
22.03.2011 um 12:23 Uhr
Warum sollte jemand nicht ausstempeln wenn er eine Pause macht? Es zwingt euch ja Gott sei Dank keiner daß ihr zum rauchen geht ;-) Was würdet ihr sagen wenn der Alkoholiker eine bezahlte Pause verlangen würde um eine Flasche Bier trinken zu können?
22.03.2011 um 12:38 Uhr
Hallo liebes Forum! Hier noch mal zur Info ein Urteil des LAG Rheinland Pfalz
Ausgiebige Raucherpausen rechtfertigen nicht ohne weiteres die Kündigung eines Mitarbeiters. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Zwar verletze der Arbeitnehmer dadurch seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Gleichwohl könne eine Kündigung unverhältnismäßig sein und es stattdessen genügen, wenn die Pausenzeiten nicht mehr bezahlt würden (Urteil vom 21.1.2010/10 Sa 562/09
Nur mal so zur Info! Hätte aber trotzdem gerne noch ein paar Antworten. Wie wäre es denn mal mit meinem Filmpartner Don Johnson? ;)
22.03.2011 um 12:44 Uhr
Also abgesehen davon das der BR hier ein Mitbestimmungsrecht hat (§87 (1) Nr. 1 und 2) sind gestempelte Rauchpausen in vielerlei Hinsicht nicht so einfach zu nehmen....
- Was ist mit den anderen "Kurzpausen", z.B. das oft geduldete Kaffeeholen/-trinken? Soll dazu dann auch abgestempelt werden?
- Oft sind die Wege zum Stempelautomaten so weit, das der Raucher in der Zwischenzeit 2 Zigaretten geraucht hätte, wäre ihm eine Rauchgelegenheit vor Ort ermöglicht worden
- Wie wird die Zeit nachgearbeitet? Gerade im Schichtbetrieb ist das oft gar nicht möglich!
- Laufen in vielen Fällen Maschinen während der Kurzpause weiter - das wäre ein ungerechtfertigter Arbeitszeitgewinn für den AG und nebenbei ein Risiko wenn die Maschine ohne Aufsicht weiterläuft. Also: Maschinen aus zur Rauchpause
- Was ist wenn abgestempelt wurde: So bald der AN abgestempelt hat ist er nicht mehr dem Weisungsrecht des AG unterworfen, bestenfalls dem Hausrecht. Kann ich dann auch mal schnell einkaufen gehen, auch als Nichtraucher? Oder: Darf ich als Nichtraucher mich zu meinen rauchenden Kollegen stellen ohne abzustempeln? Es wird ja nur zum Rauchen abgestempelt!
- In vielen Betrieben wird Zeit sinnlos durch ineffektive Organisation verblasen, im Verhältnis dazu summieren sich Rauchpausen oft nur zu Hintergrundrauschen auf, außer bei starken Rauchern. Deswegen gibt es ja auch Vereinbarungen, das x Zigaretten erlaubt sind und erst darüber hinaus abgestempelt werden muß (als Anreiz übermäßiges Rauchen zu unterdrücken, was effektiv auch ein Schutz der Raucher vor sich selbst ist). usw.
Das Problem einfach mit "Abstempeln" zu erschlagen ist i.d.R. eine sinnlose Kurzschlußaktion die den AG u.U. mehr Geld kosten kann als geeignete Räume vor Ort einzurichten.
es gibt nur einen Nichtraucherschutz und keinen Raucherschutz!
Nichtraucherschutz heißt aber effektiv nur, die nicht-rauchenden AN vor Qualwolken zu bewahren, es heißt nicht zwingend dazu die Raucher unter Druck zu setzen.... Es gibt tausende andere und effektivere Lösungen für das Problem. Im simpelsten Fall eine belüftete Ecke abseits der üblichen Laufwege aber in der Nähe der Arbeitsplätze. Nicht umsonst gibt es ein blühendes Geschäft mit Raucherkabinen. Würden nicht viele AG einsehen das derartige Kabinen ihnen effektiv Geld sparen würden sich die Dinger nicht verkaufen.
23.03.2011 um 23:29 Uhr
Wie wäre es denn mal mit meinem Filmpartner Don Johnson? ;) ja nu, eigentlich wurde alles gesagt... das Urteil ist IMHO nicht allumfassend für jede Sache, klar, auch ich als Raucher fände das toll, aber es ist einfach nciht adaptierbar...
Und ja, auch IMHO kann der AG erwarten auszustempeln für ein "Raucherintermezzo" .
Allerdings ist der BR im MBR was die Modealitäten angeht, die momentane Rechtssprechung gibt ih aber kein MBR was die Tatsache angeht.
Traurig, ist aber so...
So Tabbs, du wolltest meine Meinung hören, gefällt sie dir?
26.03.2011 um 08:47 Uhr
@ Don Johnson
Danke Don, lege auf deine Meinung großen Wert!
Gefällt mir jetzt nicht gerade ganz so gut aber nun ja!
Gruß Tubbs
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