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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilzeitarbeit - Chance durch Flexibilität die Teilzeit durch zu bekommen?

N
nevernici
Jan 2018 bearbeitet

Und schon wieder eine Frage: ein Kollege hat Teilzeit beantragt. Da er aber an einer Stelle arbeitet wo das nicht funktioniert, kann der Geschäftsführung dies ja ablehen. Nun sagt der Kollege aber, dass er überall arbeiten würde, sogar mit Lohnverzicht. Die Geschäftsführung lehnt die Teilzeit aber ab, weil ihr dadurch zusätzliche Personalkosten entstehen würden, da jemand ganztags eingestellt und der Kollegen noch halbtags bezahlt werden müsste. Hat der Kollegen eine Chance durch seine Flexibilität die Teilzeit durch zu bekommen???

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Community-Antworten (16)

K
Kölner

01.02.2007 um 15:39 Uhr

@nevernici Klagen...?

N
nevernici

01.02.2007 um 15:47 Uhr

Hat er denn eine gesetzl. Grundlage, die die Geschäftsführung auch ohne klagen überzeugen kann???

P
Petrus

01.02.2007 um 16:13 Uhr

Gesetzliche Grundlage: Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG

N
nevernici

01.02.2007 um 16:27 Uhr

Ich hatte gedacht es gibt vielleicht nach etwas anderes worauf man sich berufen kann. Nach dem TzBfG hat der Arbeitgeber berechtigt abgelehnt, da hierdurch die Organisation im wesentlichen beeinträchtigt wird.

Trotzdem Danke!!

N
nevernici

01.02.2007 um 16:59 Uhr

Nein, leider nicht. Ich gehe aber davon aus. Der Kollege ist Zweigstellenleiter, kann also folglich keine Halbtagsstelle sein. Er würde aber auch an jeder anderen Stelle arbeiten, auch für weniger Geld. Das würde aber trotzdem bedeuten, dass für den Kollegen eine Halbtagsstelle geschaffen werden muss, die momentan nicht angedacht ist. Es muss ja ein Ersatz für ihn als Zweigstellenleiter eingestellt werden. Also denke ich, dass das Gesetz hinter der Geschäftsleitung steht, wenn sie sagt, dass dadurch zusätzlich Personalkosten entstehen, eine Beeinträchtigung der Organisation des Betriebes entsteht und somit der Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden kann.

K
Kölner

01.02.2007 um 17:01 Uhr

@nevernici Das ist eine fatale Einstellung...

N
nevernici

01.02.2007 um 17:04 Uhr

Tja, aber was tun??? Für Lösungvorschläge wäre ich sehr dankbar.

K
Kölner

01.02.2007 um 17:07 Uhr

@nevernici Nicht so schicksalsergeben sein und das TzBfG mal richtig anwenden; den Kollegen zu einer Klage anraten.

R
Rosenheimer

01.02.2007 um 17:10 Uhr

Es könnte z.B. ein anderer Kollege die Zweigstellenleitung übernehmen und der aktuelle Zweigstellenleiter übernimmt diese Stelle als Halbtagsstelle. Und zusätzlich könnte man dann noch eine zweite Halbtagsstelle schaffen und der Arbeitgeber hätte keine Mehrkosten. Und auch ein Zweigstellenleiter ist ersetzbar und daher keine Beeinträchtigung im Betrieb. Wie würde der Arbeitgeber vorgehen, wenn dieser Kollege plötzlich einen schweren Unfall hätte und für ein halbes jahr ausfallen würde... Und das Gesetz geht erst einmal von einem grundsätzlichen Anspruch aus und der Arbeitgeber muss nachweisen, daß dadurch tatsächlich eine erhebliche Beeinträchtigung entsteht. Und letztendlich entscheidet das dann ein Gericht und ich habe da so meine Zweifel, ob man so einfach der Argumentation des Arbeitgebers folgt.

N
nevernici

01.02.2007 um 17:16 Uhr

Daran habe ich noch garnicht gedacht. Das Problem daran ist nur, dass momentan kein Angestellter die Qualifikation hat um Zweigstellenleiter zu werden. Es müssten erst mehrere Lehrgänge besucht werden, um das zu erreichen. Was natürlich wieder mit Kosten verbunden ist. Das wäre wahrscheinlich das nächste Argument der Geschäftsleitung.

K
Kölner

01.02.2007 um 17:18 Uhr

@nevernici Herrje... Wie viele BR seid Ihr denn? Warum wisst Ihr so etwas nicht? Habt Ihr als BR überhaupt schon einmal Kosten produziert? Fragen über Fragen...

N
nevernici

01.02.2007 um 17:25 Uhr

Danke Kölner für die Kritik, aber ich dachte das Forum ist dazu da, um Fragen zu stellen. Wir sind ein kleiner relativ neuer BR und ich habe erst einen Lehrgang besucht. Wie soll ich da sowas wissen??

S
sphinx

01.02.2007 um 19:41 Uhr

@nevernici,

laß dich nicht entmutigen, frag ruhig weiter, auch wenn die Kenner sich die Haare raufen. :-)

ach ja ..und guck´ schon mal, was hier alles schon gefragt wurde...

LG

P
paula

01.02.2007 um 22:46 Uhr

eine Sache sei aber erwähnt:

unser AG hat nur Führungskräfte in Vollzeit und hat die Führung in Vollzeit zum unternehmerischen Konzept erklärt. Ich kenne nunmehr schon 6 Fälle, wo Führungskräfte über mehere Instanzen versucht haben die Teilzeit durchzusetzen. Alle gescheitert....

will damit sacgen: der AG kann hier auch etwas konstruieren

F
Fayence

01.02.2007 um 23:04 Uhr

paula,

aber diese 6 haben es immerhin versucht! ;-))

Dein Einwand ist jedoch durchaus berechtigt!

P
paula

02.02.2007 um 12:11 Uhr

@ramsesII

Bei uns handelt es sich um Gruppenleiter. Diese haben ca. 10-15 Sachbearbeiter zu führen. Es handelt sich dabei um stinknormale Sachbearbeitung in allen Teilen des Unternehmens. Angefangen von der bestandkundenbearbeitung über Vertrieb und Marketing hin zur EDV-Abteilung. Das Argument des AG ist, dass er als unternehmerisches Konzept eine Führung in Teilzeit nicht möchte, da er es für die Unternehmenskultur als unverzichtbar ansieht, dass eine Führungsposition ein Fulltimejob sei und die Führung nicht teilbar sei. Alle Urteile haben betont, dass das Argument "Führung ist nicht teilbar" als unternehmerisches Konzept anzuerkennen sei und der Teilzeitwunsch so abgelehnt werden kann.

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