Erstellt am 23.03.2011 um 15:31 Uhr von wölfchen
. . . mal vorausgesetzt, es handelt sich um ein freigestelltes BRM (für Nichtfreigestellte gehören die Fahrtkosten zum Büro zu den zu erstattenden Kosten) - dazu gibt es zwei gegensätzliche Aussagen: einmal den gewerkschaftsnahen Kommentar DKK , der genau das beschreibt, wie Du es geschildert hast und im Fitting, in dem behauptet wird, dass es sich um eine Veränderung des Erfüllungsortes der Arbeitspflicht handelt und demzufolge wie bei jedem anderen Arbeitnehmer keine Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsort bezahlt werden dürften.
Nun darfst Du Dir das Dir genehmste herauspicken und notfalls erstreiten. Dann kommt es nämlich darauf an, ob Du a) einen guten Anwalt hast und b) ob Du auf einen arbeitnehmer- oder arbeitgeberfreundlichen Richter triffst.
Zu überlegen ist, ob es sich lohnt, einen Streit deswegen vom Zaun zu brechen. Andererseits bei den Spritpreisen . . .
Erstellt am 23.03.2011 um 15:41 Uhr von dacmerlin
Nein, es geht um ein Nicht-Freigestelltes Betriebsratsmitglied, dem die Fahrtkosten jetzt dahingehend gekürzt wurden, dass sie ihr ausschliesslich von der Filiale ins Büro bezahlt wurden.
Erstellt am 23.03.2011 um 15:51 Uhr von wölfchen
. . . das kommt darauf an: wenn das BRM an einem Tag, an dem es nicht zur Arbeit verpflichtet ist, zur Wahrnehmung von BR-Aufgaben in das BR-Büro fährt, dann sind die vollen Fahrtkosten zu ersetzen. Wenn das BRM hingegen ohnehin im Betrieb tätig ist, also nur von dort aus zum BR-Büro fährt - beispielsweise zur BR-Sitzung - dann kommt tatsächlich nur die Differenz zum tragen . . .
Erstellt am 24.03.2011 um 08:31 Uhr von dacmerlin
Die alles entscheidende Frage ist aber, wo ich sowas schwarz auf weiss finden kann?
Erstellt am 24.03.2011 um 08:58 Uhr von Petrus
BAG Beschluss vom 16.01.2008 – 7 ABR 71/06
Und fürs nächste mal: http://lmgtfy.com/?q=betriebsrat+erstattung+fahrkosten