Wir sind ein Filialbetrieb, zu unserem Betriebsratsbezirk gehören 29 Filialen. In den Räumen einer dieser Filialen befindet sich das Betriebsratsbüro. Ich habe auf meinem letzten Seminar gelernt, dass ich als Kilometergeld nur den Unterschied zwischen der Fahrt zum BR-Büro und der Filiale in welcher ich arbeite geltend machen kann, sprich wenn mein täglicher Wegeaufwand in die Filiale 25 km betragen würde und der ins BR-Büro 35 km, könnte ich nur die Differenz von 10 km geltend machen. So schön, so gut, aber wo steht das bzw. wo finde ich die entsprechende Rechtsprechung....Und wie sieht es aus bei Fahrten auf ein Seminar? Müsste ich auch die 25 km, die ich ja in die Filiale fahren würde, abziehen?
Dankeschön :)