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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abrechnung Kilometergeld bei Fahrten ins BR-Büro/Seminar

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dacmerlin
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Filialbetrieb, zu unserem Betriebsratsbezirk gehören 29 Filialen. In den Räumen einer dieser Filialen befindet sich das Betriebsratsbüro. Ich habe auf meinem letzten Seminar gelernt, dass ich als Kilometergeld nur den Unterschied zwischen der Fahrt zum BR-Büro und der Filiale in welcher ich arbeite geltend machen kann, sprich wenn mein täglicher Wegeaufwand in die Filiale 25 km betragen würde und der ins BR-Büro 35 km, könnte ich nur die Differenz von 10 km geltend machen. So schön, so gut, aber wo steht das bzw. wo finde ich die entsprechende Rechtsprechung....Und wie sieht es aus bei Fahrten auf ein Seminar? Müsste ich auch die 25 km, die ich ja in die Filiale fahren würde, abziehen? Dankeschön :)

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Community-Antworten (5)

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wölfchen

23.03.2011 um 16:31 Uhr

. . . mal vorausgesetzt, es handelt sich um ein freigestelltes BRM (für Nichtfreigestellte gehören die Fahrtkosten zum Büro zu den zu erstattenden Kosten) - dazu gibt es zwei gegensätzliche Aussagen: einmal den gewerkschaftsnahen Kommentar DKK , der genau das beschreibt, wie Du es geschildert hast und im Fitting, in dem behauptet wird, dass es sich um eine Veränderung des Erfüllungsortes der Arbeitspflicht handelt und demzufolge wie bei jedem anderen Arbeitnehmer keine Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsort bezahlt werden dürften. Nun darfst Du Dir das Dir genehmste herauspicken und notfalls erstreiten. Dann kommt es nämlich darauf an, ob Du a) einen guten Anwalt hast und b) ob Du auf einen arbeitnehmer- oder arbeitgeberfreundlichen Richter triffst. Zu überlegen ist, ob es sich lohnt, einen Streit deswegen vom Zaun zu brechen. Andererseits bei den Spritpreisen . . .

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dacmerlin

23.03.2011 um 16:41 Uhr

Nein, es geht um ein Nicht-Freigestelltes Betriebsratsmitglied, dem die Fahrtkosten jetzt dahingehend gekürzt wurden, dass sie ihr ausschliesslich von der Filiale ins Büro bezahlt wurden.

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wölfchen

23.03.2011 um 16:51 Uhr

. . . das kommt darauf an: wenn das BRM an einem Tag, an dem es nicht zur Arbeit verpflichtet ist, zur Wahrnehmung von BR-Aufgaben in das BR-Büro fährt, dann sind die vollen Fahrtkosten zu ersetzen. Wenn das BRM hingegen ohnehin im Betrieb tätig ist, also nur von dort aus zum BR-Büro fährt - beispielsweise zur BR-Sitzung - dann kommt tatsächlich nur die Differenz zum tragen . . .

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dacmerlin

24.03.2011 um 09:31 Uhr

Die alles entscheidende Frage ist aber, wo ich sowas schwarz auf weiss finden kann?

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Petrus

24.03.2011 um 09:58 Uhr

BAG Beschluss vom 16.01.2008 – 7 ABR 71/06

Und fürs nächste mal: http://lmgtfy.com/?q=betriebsrat+erstattung+fahrkosten

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