Erstellt am 07.04.2011 um 07:18 Uhr von dabua
Hallo,
ich denke es kommt der §40 Abs 1 BetrVG zum Tragen.
Alternativ kommt § 37 zum Tragen.
Du bekommst dein Fahrgeld vom AG auch ohne Anwalt.
Erstellt am 07.04.2011 um 09:26 Uhr von charlot
Der AG kann auch berechtigt sagen, es gibt nur die Kosten des ÖPN der Bahn. Denn er muss es nicht genehmigen den privaten Pkw zu nutzen. Es kommt hier darauf an, ob es im Betrieb Regelungen für Dienstreisen gibt. Diese gelten auch für BR. Er hätte sich ggf. vor der Fahrt die Nutzung des privaten Pkw genehmigen lassen müssen. Das Ganz hat nämlich für den AG ggf. auc weitergehende Folgen. Genehmigt er die Nutzung des privaten Pkw muss er ggf. auch Schäden bei Unfällen usw. zahlen.
Erstellt am 07.04.2011 um 09:27 Uhr von rolfo
Kommt drauf an, habt ihr im Betrieb eine Reisekostenregelung oder Dienstreiseordnung.
Hier könnte auch Bahnfahrt vorgeschrieben sein.
Auf jeden Fall müsse dir die Fahrtkosten entsprechend ersetzt werden.
Erstellt am 07.04.2011 um 10:49 Uhr von Rattle
Hallo,
wir haben für solche angelegenheiten sonst immer ein poolwagen, der uns aber verweigert wurde, mit der Begründung das das Seminar nicht genehmigt wurde.
eigendlich lächerlich, weil der beschluss ja nur vom arbeitsgericht ersetzt werden kann.
deswegen sind wir mit privat PKW gefahren, mit bus und bahn besteht keine möglichkeit.
Hab jetzt im Fitting §40 Abs. 44 das passende gefunden.
besten dank für eure antworten :-)
MFG
Erstellt am 07.04.2011 um 11:47 Uhr von wahlvst
Rattle
----deswegen sind wir mit privat PKW gefahren, mit bus und bahn besteht keine möglichkeit
Das glaube ich nicht. Man kommt eigentlich mit Bus und Bahn also auch ÖPNV überall in Deutschland hin. Es kann nur Zeitaufwändig sein. Doch das spielt KEINE Rolle.
Wenn ein AG Probleme hatte mit der Genehmigung wird er wohl nun bei den Kosten/Fahrtkosten serh genau ins Gesetz schauen.
PS: Was hast Du für einen Fittih?? Der § 40 hat nur Abs. 1 und Abs. 2 !!!! Wenn Du aber die Rn 44 meinst dort steht Pkw oder öffentl., Verkehsmittel.
Hier kommt es nun darauf an besteht im Betrieb eine Regelung ist diese zwingend (BAG) auch für BR anzuwenden. Weiter, wenn öffentl. Verkehrsmittel möglich sind und kostengünstiger und nicht wirklich unzumutbar, wäre dieses auch ein Argument des AG zu sagen, es gibt nur diese Kosten. Denn auch BR müssen das Thema Sparsamkeit und Kosten" beachten.
Erstellt am 07.04.2011 um 11:58 Uhr von Rattle
Hallo,
von wahlvst:
"Das glaube ich nicht. Man kommt eigentlich mit Bus und Bahn also auch ÖPNV überall in Deutschland hin. Es kann nur Zeitaufwändig sein. Doch das spielt KEINE Rolle."
glauben heisst nicht wissen, und ich weiß es.
und lies dir die randnr. mal genau durch. abgesehen davon gibt es noch andere kommentierungen :-))
und die frage war auch eine ganz andere......................nimmst deinen kollegen wahrscheinlich auch die antworten ab.
MFG