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Krankheit während Auslastungsfrei

L
Leoswelt
Dez 2021 bearbeitet

Hallo,

bei uns in der Firma hat ein Mitarbeiter 4 Tage auslastungsfrei gehabt, Montag bis Donnerstag, und ab Freitag hatte er Urlaub.

Jetzt ist der MA in der auslastungsfreien Zeit krank geworden. Gilt dann auch die Regelung, das er sich am ersten Tag der Krankheit in der Firma melden muss, um seine Krankheit anzumelden?

Nach einem Gespräch mit dem MA sagte dieser, das er nicht wusste, ob er wirklich krank werden würde, er wollte den Montag noch abwarten, um dann evtl. zum Arzt zu gehen.

Weiß jemand wie bei dieser Lage die Regelung ist?

22004

Community-Antworten (4)

C
celestro

14.12.2021 um 12:58 Uhr

Ich würde es auf jeden Fall IMMER machen. Und sei es nur, um am Ende abgesichert zu sein, wenn die Krankheit dann in den Urlaub (ab Freitag) hinein geht.

R
Relfe

14.12.2021 um 13:23 Uhr

wenn der MA absehen kann, dass die Krankheit länger dauert als seine arbeitsfreien Tage, dann auf jeden Fall, weil der AN dem AG Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen muss, da der AG ein "Dispositionsrecht" hat. Der AG kann dann sofort umdisponieren. Außerdem beginnen mit der Meldung Fristen zu laufen wegen Entgeltfortzahlung, Krankengeld etc., von daher hat der AG auch hieraus einen Nachteil, wenn der AN die Krankmeldung verspätet abgibt, er muss ggf. länger Entgeltfortzahlung leisten. (für den AN ist das natürlich ein Nachteil, weil er eher in das Krankengeld fällt)

Gibt also Gründe, warum ein AG darauf bestehen könnte.

T
takkus

14.12.2021 um 13:45 Uhr

Sollte Auslastungsfrei gleich Überstundenfrei sein ist es durchaus möglich, dass es bei Vorlage einer AUB das Auslastungsfrei wieder gutgeschrieben gibt. Das sollte dann allerdings irgendwo schriftlich festgehalten sein (TV, AV,...) In diesem fall melde ich mich beim ArbG au, um meine Stunden wieder zubekommen. Also schon aus eigenem Interesse würde ich das machen + den Gründen von celestro und relfe.

M
Moreno

14.12.2021 um 16:39 Uhr

Na an den Karren fahren kann man dem AN deswegen nicht! Es ist sein gutes Recht zu sagen.....das er nicht wusste, ob er wirklich krank werden würde....anders siehts natürlich aus wenn er sich ein Bein bricht und klar ist, dass er nicht am Montag arbeiten kann.

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