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Überqualifizierter Mitarbeiter von extern

E
Emmerzahn
Dez 2021 bearbeitet

Hallo, unser AG beabsichtigt einen MA von extern einzustellen, obwohl dieser unserer (BR) Meinung nach völlig überqualifiziert ist. Ja, ich weiß dass der BR das nicht zu entscheiden hat. Allerdings gibt es auch 2 interne Bewerbungen, sogar eine dritte, die allerdings zurückgezogen wurde, weil diesem Arbeitnehmer bereits vermittelt wurde, dass "sicher jemand von extern" eingestellt wird. Natürlich soll der neue AN auch höher eingestuft werden $$$ als die Kollegen in gleicher Position.

Was können wir hier als BR tun?

Nachtrag: natürlich kein Tarifvertrag vorhanden :-(

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Community-Antworten (3)

C
celestro

14.12.2021 um 13:00 Uhr

Mehr als dem AG Eure Ansichten mitteilen könnt ihr mWn nicht. Also wie das auf die Kollegen wirkt etc. ...

Höher eingestuft als die Kollegen in gleicher Position? Also mehr Geld bekommen für die gleiche Arbeit? Da könnte man höchtens der Einstufung (sofern nach TV) widersprechen.

R
rtjum

14.12.2021 um 13:58 Uhr

gibt es bei Euch Auswahlrichtlinien oder sogar eine BV zu internen Bewerbungen und wie damit umzugehen ist? Wenn dagegen dann verstoßen würde hättet ihr Möglichkeiten aber ansonsten sehe ich das wie celestro. Wenn es die nicht gibt habt ihr jetzt einen guten Grund diese mit dem AG zu verhandeln bzw zumindest das Ganze anzustoßen.

E
enigmathika

14.12.2021 um 16:06 Uhr

Der neue Mitarbeiter ist also höher qualifiziert als die Kollegen und soll auch noch mehr Geld bekommen? Das deutet für mich darauf hin, dass er auch andere Aufgaben zu erledigen haben wird. Grundlos stellt vermutlich kein AG jemanden ein, der ihn mehr Geld kostet als sein muss. Man kann den AG nicht "zwingen", jemanden von intern auf diese Stelle zu versetzen, es sei denn es gibt einen internen Bewerber mit gleicher Qualifikation UND Ihr habt eine Vereinbarung, dass dann der interne Bewerber zu bevorzugen ist, oder ein interner Bewerber mit befristetem Vertrag und entsprechender Qualifikation bewirbt sich auf den Posten. (Natürlich könnt Ihr ihn auch dann nicht zwingen, sondern lediglich dem externen Bewerber die Zustimmung verweigern)

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