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Reinigungskräfte von extern holen

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Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns ist in Planung die Reinigung von Betriebsteilen extern zu vergeben. Die momentan als Reinigugnskräfte beschäftigten werden dadurch nicht ihren Job verlieren und bekommen intern andere Bereiche zugeteilt oder bekommen neue Stellen angeboten.

Hat der Betriebsrat da ein Mitspracherecht? Natürlich im Bereich des bestehenden Personals, aber könnte man auch dagegen sein, dass die Reinigung extern vergeben wird? Wir befürchten einen schleichenden Austausch des Personals durch flexiblere externe... Und noch stehen wir am Anfang und können evtl was machen.

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Community-Antworten (2)

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paula

03.11.2015 um 13:20 Uhr

Outsourcing wirst du am Ende des Tages nicht verhindern können. Das ist die unternehmerische Freiheit.

Ihr solltet einmal das Thema Betriebsänderung näher beleuchten (ggf. auch mit Hilfe einen Rechtsanwalts beleuchten lassen). Da könnten Ansatzpunkte sein. Ansonsten bestehen ja Rechte nach § 99 BetrVG wenn der AG jetzt konkret aktiv wird. Da kann man evtl. ärgern. Verhindern wird man es damit aber auch nicht können. Über § 92a BetrVG kommt man auch in das Gespräch mit dem AG, aber auch das gibt keine harte Unterlassungsmöglichkeit

Daher: verkauft Euer Fell teuer und versucht frühzeitig Nachteile für MA zu verhindern

H
Hartmut

04.11.2015 um 08:32 Uhr

Alle Anzeigen stehen hier auf Outsourcing. Ich schließe mich paula an, dies wird nicht zu verhindern sein. Allerdings, nicht selten lässt es sich mit anwaltlicher Hilfe so sehr verteuern und/oder verzögern, dass es für den Arbeitgeber unattraktiv wird.

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