Erstellt am 21.03.2011 um 11:13 Uhr von Brigachkatz
Ja!!!
Im BetrVG §43, Abs. 2 steht:
"Der AG ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter der Mitteilung der Tagesordnung einzuladen"
Erstellt am 21.03.2011 um 18:35 Uhr von vervo
Also, uns hat manseitens der Gewerkschaft mitgeteilt: einladen ja! kommt er nicht, könnt ihr trotzdem eine abhalten. Bei einer der vier Betreiebsversammlungen muss er aber dabeisein.