Betriebsversammlung Arbeitgeber
Hallo zusammen,
müssen wir zur eine Betriebsversammlung Arbeitgeber einladen?
Danke!!
Community-Antworten (2)
21.03.2011 um 12:13 Uhr
Ja!!!
Im BetrVG §43, Abs. 2 steht: "Der AG ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter der Mitteilung der Tagesordnung einzuladen"
21.03.2011 um 19:35 Uhr
Also, uns hat manseitens der Gewerkschaft mitgeteilt: einladen ja! kommt er nicht, könnt ihr trotzdem eine abhalten. Bei einer der vier Betreiebsversammlungen muss er aber dabeisein.
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