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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsversammlung Arbeitgeber

H
HaranBanjo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

müssen wir zur eine Betriebsversammlung Arbeitgeber einladen?

Danke!!

1.09202

Community-Antworten (2)

B
Brigachkatz

21.03.2011 um 12:13 Uhr

Ja!!!

Im BetrVG §43, Abs. 2 steht: "Der AG ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter der Mitteilung der Tagesordnung einzuladen"

V
vervo

21.03.2011 um 19:35 Uhr

Also, uns hat manseitens der Gewerkschaft mitgeteilt: einladen ja! kommt er nicht, könnt ihr trotzdem eine abhalten. Bei einer der vier Betreiebsversammlungen muss er aber dabeisein.

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