Formulierung für die Tagesordnung
Hallo, ich weiss das das Basics sind aber ich bin im Moment einfach unsicher und die Situation eskaliert. Daher die dringende Bitte: Könnt ihr mir einen Tagesordnungspunkt formulieren indem der Betriebsrat über eine Versetzung spricht und dann eine Zustimmung oder Verweigerung beschliesst. Muss man es gesondert erwähnen das, weil Betriebsratsmitglieder beteiligt sind, für die Beratung und Abstimmung über deren versetzung ein Ersatzmitglied teilnimmt.
Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen und Grüße
BRVchen
Community-Antworten (1)
18.03.2011 um 11:58 Uhr
Könnt ihr mir einen Tagesordnungspunkt formulieren indem der Betriebsrat über eine Versetzung spricht und dann eine Zustimmung oder Verweigerung beschliesst.
Die Tagesordnung beinhaltet einfach den zu behandelnden Sachverhalt in Kurzform, keine Wertung o.ä. z.B.: 5. Antrag auf Versetzung von H. XXX von Abteilung a in Abteilung b zum xx.xx.2011 6. Antrag auf Umgruppierung von H. XXX von EG a in EG b infolge Versetzung (Punkt 5) zum xx.xx.2011
Der genaue Wortlaut ist Geschmackssache: 5. Versetzung von H. XXX von Abteilung a in Abteilung b zum xx.xx.2011 5. Beschlussfassung über .... 5. Beratung über ..... Ziemlich egal. Der Sachverhalt ist nur die Versetzung und die muss so präzise deklariert sein, das auch ein außenstehender (ein Richter) aus dem Wortlaut erkennen kann über WAS beraten und ggf. beschlossen werden sollte. z.B. 5. Versetzung reicht auf keinen Fall. 5. Versetzung von H. XXX kann u.U. schon präzise genug sein. Beachte vor allem: Versetzung und Eingruppierung sind ZWEI Maßnahmen und entsprechend ZWEI TOPs.
Muss man es gesondert erwähnen das, weil Betriebsratsmitglieder beteiligt sind, für die Beratung und Abstimmung über deren versetzung ein Ersatzmitglied teilnimmt.
In diesem Fall erhält das EBRM eine Ladung mit NUR den TOPs zu denen es gebraucht wird, die BRM die zu den TOPs verhindert sind eben eine Ladung bei der diese TOPs fehlen. Problematisch ist in diesem Fall immer die Zeitschiene, da das EBRM ja zu den andern TOPs nicht teilnimmt. Sinnvoll ist deshalb, das diese TOPs zuerst behandelt werden, so das das EBRM von Anfang an an der Sitzung teilnimmt (und das BRM ggf. den Raum verläßt so lange es nicht ohnehin zwecks Anhörung anwesend bleibt und nur zur Abstimmung den Raum verläßt) und nach Abhandlung dieser TOP wieder an die Arbeit geht. Legt man diese TOPs irgendwann in die Mitte der Sitzung muss das EBRM sich bereit halten (auf Abruf).
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