Erstellt am 18.03.2011 um 07:59 Uhr von wölfchen
. . . der BR ist alleinig für die Aushänge auf seinem "schwarzen Brett" verantwortlich. Wenn die anderen BRM damit einverstanden sind . . . dann würde ich das eventuell zwar als Zweckentfremdung betrachten, aber andererseits könnte man das auch als Test deklarieren, ob durch solche Meldungen die MA animiert werden, öfter mal auf die Infotafel zu schauen ;-)
Erstellt am 18.03.2011 um 08:52 Uhr von mischkabär
Der BR kann an seiner Infotafel veröffentlichen was er möchte. Ob es allerdings sinnvoll ist solche Mitteilungen zu veröffentlichen, möchte ich bezweifeln, denn wie Wölfchen schon postete wäre das eine Zweckentfremdung. Ich als BRM würde dem nicht zustimmen.
Erstellt am 18.03.2011 um 08:55 Uhr von Rattle
Hallo,
wir haben neben dem schwarzen brett eine tafel angebracht, wo kollegen verkäufe achmieter oder dergleichen anpinnen können.
mfg
Erstellt am 18.03.2011 um 09:37 Uhr von paula
Bin immer wieder überrascht was BRs alles für nette Sachen machen....
Wer solche schwarzen Bretter anbietet sollte sich aber auch gleich mit den Folgefragen beschäftigen. Wer pflegt das Board? Ist es BR-Arbeit wenn ein BRM das Board mal aufräumen muss? Ist es Arbeitszeit wenn MA 200 Wohnungsanzeigen lesen? Dürfen die MA die Wohnungsbesichtigung während der AZ koordinieren oder gar durchführen?
Das nämlich die Fragen, die Euch ggf. der AG stellen wird...
Erstellt am 18.03.2011 um 09:55 Uhr von Rattle
Hallo,
wir haben da keine probleme, aber mann/frau kann natürlich auch alles schwarz sehen..........
MFG
Erstellt am 18.03.2011 um 10:33 Uhr von paula
unser BR hat das in grauer Vorzeit auch gemacht. In einem Betrieb mit 4000 Mitarbeiter ist das aber nicht einfach zu bewerkstelligen. Das Brett sah aus wie Kraut und Rüben und die Fragen die ich beschrieben haben waren genau die, die der AG gestellt hat. Das hat also mit Schwarzsehen nichts zu tun...
Erstellt am 18.03.2011 um 12:38 Uhr von charlot
--mischkabär-- Der BR kann an seiner Infotafel veröffentlichen was er möchte.
kann er nicht. die tafel ist ausschliesslich füer den BR in seiner Funktion. Nicht für Beschaeftigte welche auch BR sind um dort private Dinge zu veroeffentlichen. Der Ag kann also das BR auffordern dieses zu entfernen und zukünftig zu unterlassen. Bei Missachtung kann er den Beschaeftigten der auch BR ist als Beschaeftigten abmahnen usw.
Weiter kann er die Zeit welche fuer das anbringen solche Dinge als nichtverguetungspflichte Zeit werten. Denn auch Beschaeftigte die BR sind werden fuer das arbeiten bezahlt.