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Verdacht gegen BR-Mitglied / Informationspflicht des AG gegenüber BR-Gremium?

P
peach
Nov 2016 bearbeitet

Der aktuelle Fall: Ein AG hat Kenntnis davon bekommen, dass sich ein BR-Mitglied Verfehlungen geleistet hat. Es handelt sich um Verfehlungen, die zum Wohle des eigenen Betriebes geschehen sind, aber gegen Richtlinien des übergeordneten Konzerns verstoßen. Eine sehr heikle Sache auf die ich an dieser Stelle nicht näher eingehen will. Meine eigenlich Frage: Muss der AG das BR-Gremium oder den BR-Vorsitzenden informieren, dass gegen ein BR-Mitglied ermittelt wird oder darf sich de AG darauf berufen, dass in diesem Falle das Gremium nicht informiert werden darf, um die Ermittlungen nicht zu gefährden?

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Community-Antworten (2)

H
Hassan

18.03.2011 um 07:18 Uhr

*Eine sehr heikle Sache auf die ich an dieser Stelle nicht näher eingehen will.

Dann schauen wir mal in die Glaskugel :-)

Ganz einfach den AG zu einem Gespräch bitten und ihn ansprechen !

Es kommt ganz auf die Verfehlungen an die sich das BR-Mitglied geleistet haben soll, es gibt Ermittungen die von der Polizei durchgefürt werden und zur Kündigung führen können oder auch das sammeln von Beweisen die zu einer Abmahnung führen können.

In beiden Fällen ist der AG nicht verpflichtet euch die Ermittlungen mitzuteilen. Im Falle einer Kündigung,werdet ihr eh angehört.

MFG Hassan

P
peach

18.03.2011 um 08:03 Uhr

Erst mal herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Das ist um diese Uhrzeit wirklich sensationell! Die Polizei ist in diesem Fall nicht nötig, da niemandem extern Schaden zugefügt wurde. Eigentlich handelt es sich nur um eine Sache, die einem Betriebsteil eines Konzerns zugute kommt und dem anderen streng genommen nicht schadet aber dem es explizit nicht erlaubt ist, das zu tun was getan wurde. Blöd, wenn man so verklausulieren muss...ich bitte da um Nachsicht! Ich habe die Info höchst vertralich erhalten und würde denjenigen kompromittieren, der sie mir gegeben hat, wenn ich aktiv das Gespräch mit dem AG suchen würde. Du hast aber ja meine Frage auch ohne diese Angaben bereits beantwortet...der AG ist also nicht verpflichtet, uns zu informieren bevor keine Maßnahmen ergriffen werden.

Nochmals vielen Dank! Die Frage hatte mir den Schlaf geraubt!

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