Erstellt am 18.03.2011 um 06:18 Uhr von Hassan
*Eine sehr heikle Sache auf die ich an dieser Stelle nicht näher eingehen will.
Dann schauen wir mal in die Glaskugel :-)
Ganz einfach den AG zu einem Gespräch bitten und ihn ansprechen !
Es kommt ganz auf die Verfehlungen an die sich das BR-Mitglied geleistet haben soll,
es gibt Ermittungen die von der Polizei durchgefürt werden und zur Kündigung führen können oder auch das sammeln von Beweisen die zu einer Abmahnung führen können.
In beiden Fällen ist der AG nicht verpflichtet euch die Ermittlungen mitzuteilen.
Im Falle einer Kündigung,werdet ihr eh angehört.
MFG Hassan
Erstellt am 18.03.2011 um 07:03 Uhr von peach
Erst mal herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Das ist um diese Uhrzeit wirklich sensationell!
Die Polizei ist in diesem Fall nicht nötig, da niemandem extern Schaden zugefügt wurde. Eigentlich handelt es sich nur um eine Sache, die einem Betriebsteil eines Konzerns zugute kommt und dem anderen streng genommen nicht schadet aber dem es explizit nicht erlaubt ist, das zu tun was getan wurde. Blöd, wenn man so verklausulieren muss...ich bitte da um Nachsicht! Ich habe die Info höchst vertralich erhalten und würde denjenigen kompromittieren, der sie mir gegeben hat, wenn ich aktiv das Gespräch mit dem AG suchen würde.
Du hast aber ja meine Frage auch ohne diese Angaben bereits beantwortet...der AG ist also nicht verpflichtet, uns zu informieren bevor keine Maßnahmen ergriffen werden.
Nochmals vielen Dank! Die Frage hatte mir den Schlaf geraubt!