Der aktuelle Fall: Ein AG hat Kenntnis davon bekommen, dass sich ein BR-Mitglied Verfehlungen geleistet hat. Es handelt sich um Verfehlungen, die zum Wohle des eigenen Betriebes geschehen sind, aber gegen Richtlinien des übergeordneten Konzerns verstoßen. Eine sehr heikle Sache auf die ich an dieser Stelle nicht näher eingehen will. Meine eigenlich Frage: Muss der AG das BR-Gremium oder den BR-Vorsitzenden informieren, dass gegen ein BR-Mitglied ermittelt wird oder darf sich de AG darauf berufen, dass in diesem Falle das Gremium nicht informiert werden darf, um die Ermittlungen nicht zu gefährden?