Hallo!

Vor einigen Wochen hatte die GF den BR um die Zustimmung zu einer Neueinstellung ersucht. Der BR hatte zugestimmt. Aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen, nicht vorhergesehenen negativen Veränderung der Wirtschaftslage hat die GF von der vorgesehenen Neueinstellung Abstand genommen, und dies dem BR per email mitgeteilt. Wenn die GF sich dies nun wiederum anders überlegt, und den Mitarbeiter doch einstellen möchte, gilt die Zustimmung des Betriebsrates noch?? Oder müsste die GF erneut den BR um Zustimmung ersuchen?

Danke im Voraus für eure Antworten!