Erneute Zustimmung nach Rücknahme eines Ersuchens?
Hallo!
Vor einigen Wochen hatte die GF den BR um die Zustimmung zu einer Neueinstellung ersucht. Der BR hatte zugestimmt. Aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen, nicht vorhergesehenen negativen Veränderung der Wirtschaftslage hat die GF von der vorgesehenen Neueinstellung Abstand genommen, und dies dem BR per email mitgeteilt. Wenn die GF sich dies nun wiederum anders überlegt, und den Mitarbeiter doch einstellen möchte, gilt die Zustimmung des Betriebsrates noch?? Oder müsste die GF erneut den BR um Zustimmung ersuchen?
Danke im Voraus für eure Antworten!
Community-Antworten (1)
17.03.2011 um 15:09 Uhr
Die Information zur Anhörung des Betriebsrates umfasst u.a. den vorgesehenen Einstellungstermin. So weit die Einstellung noch zum vorgesehenen Termin erfolgt und auch sonst sich nichts gegenüber der ursprünglichen Anhörung geändert hat (sie also im Wortlaut identisch wäre) braucht es keine erneute Anhörung.
So bald sich aber irgendein Detail der Anhörung ändert (Person, Termin, Tätigkeit, etc.) muss der Betriebsrat erneut angehört werden. Insbesondere da sich ja zwischenzeitlich die Situation geändert haben könnte - die Veränderung der Wirtschaftslage könnte ja jetzt dazu führen das "die Gefahr besteht das andere AN gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden".....
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