gekaufte BR Mitglieder fremder Betriebe aus Gremien entfernen durch anderen regionalen BR
wir haben zich betriebe in BRD und der hauptsitz (mehrheit AN zu allen anderen Betrieben 1:5!!) beschäftigt gekaufte Betriebsräte. die kollegas sind sogar gbr. wir müssen die unbedingt komplett aus den BRs rausbekommen, aber als regional abgegrenzter BR können wir wohl kaum die vertrauensfrage stellen? zudem können wir bisher nicht nachweisen, dass 3 BR mitglieder beim obersten chefe auf´m schoss sitzen. wir habens schon angesprochen, wird aber natürlich geleugnet.
Community-Antworten (7)
16.03.2011 um 15:28 Uhr
Du kannst als BR nur für Deinen Betrieb handeln. Daher kannst du hier erst einmal nichts machen. Ggf. kann Euch die Gewerkschaft helfen.
ABER: nur weil BRs die Meinung des AG vertreten liegt noch lange keine Pflichtverletzung vor. Die dürfen auch beim Chef auf dem Schoss sitzen. Alles noch lange kein Verstoss nach dem BetrVG. Da muss viel mehr von Euch kommen
16.03.2011 um 15:30 Uhr
Hallo Frau Müller, ich währe da sehr vorsichtig mit denr behauptung dass drei Betriebsräte gekauft sind. Hast Du beweisse??? Der Schuss geht dann sehr schnell nach hinten los.
16.03.2011 um 15:38 Uhr
hallo mainpower, hallo paula,
wieso sollte so ein schuss nach hinten losgehen? zivilrechtlich kann man mich als br nicht belangen und arbeitsrechtlich von mir aus gerne -dann sagt der richter du böse frau müller, dass darfst du aber nicht sagen, schwupps kostet der käse den AG ein paar tausend euro und wir legen uns alle wieder hin.
nein ich schrieb, wir haben keine beweise. wir haben verdachtsmomente und ein tagebuch mit handlungsabfolgen, sind aber rechtlich nicht haltbar.
wie sieht es denn auf GBR ebene aus? was kann ein gbr gegen ein eigenes gbr mitglied unternehmen? vermutlich wird diese lösung auf gegenseitigkeit basieren.
16.03.2011 um 16:06 Uhr
der Schuss kann trotzdem schnell nach hinten losgehen. Wenn es sich um verleumdung handeln sollte, dann sprechen wir von einem Straftatbestand. Und zivilrechtlich geht ggf. auch was denn eine Verleumdung ist eine vorsätzliche unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 BGB und da bist du schnell als Privatperson dran....
Des weiteren hast du das von mir geschilderte Problem. Der BR darf ggf. sehr AG-nah sein. Wen er gewählt wurde und der AG nicht den AN wirklich "kauft" kann der BR sehr viel machen.
Wenn du nichts beweisen kannst bleibt dir hier der Schnabel trocken!
16.03.2011 um 16:45 Uhr
hallo paula, so etwas in der art dachte ich mir, sehr ernüchternd, aber danke, an den 823er habe ich nicht gedacht. hat schon was gebracht mit euch zu plauschen. ich tue mich noch schwer damit, dass ich privat angegangen werde, wenn ich als BRM unterwegs bin, aber so ist es eben. findet der 823er bereits anwendung, wenn wir BRMs untereinander solche äußerungen machen? dann wären die beschuldigten Kollegen fein heraus und könnten quasi den nächsten miami urlaub planen. ca. 10 - 15 BRD BRMs tätigten bereits solche verdachtsmomente untereinander.
16.03.2011 um 17:19 Uhr
Mal abgesehen von der privaten Seit aus dem StGB, Du kannst auch betriebsverfassungsrechtlich angegangen werden und ggf dein BR-Mandat verlieren.
Der §23 BetrVG beschreibt die groben Pflichtverletzungen der BRM. Darunter fällt auch die Diffamierung anderer BRM. Wenn also Deine "Anschuldigungen" nicht beweisbar oder haltbar sind, und wir sogar soweit sind, dass der Tatbestand der Verleumdung greifen könnte, dann kannst Du dich sicherlich getrost vom BR verabschieden. Schau mal rein, in den Fitting zu §23 BetrVG, Rn 19.
Ganz nebenbei siehst Du dann hier auch, was überhaupt ein grober Pflichtverstoss ist, der zum Ausschluss aus dem BR führt.
16.03.2011 um 17:43 Uhr
Die Ehrverletzungsdelikte üble Nachrede und Verleumdung sind dadurch geprägt, dass die Äußerung gegenüber Dritten erfolgen muss.
Ausnahme werden ggf gesehen, wenn die Äußerung im engsten Lebensbereich (Familie, engster Freundeskreis) erfolgen. Ich würde mir schwer tun, das hier anzunehmen. Aber vielleicht sieht es ein Gericht anders...
Du siehst also, dass man sich hier schnell angreifbar machen kann. Es ist halt immer die Frage wie man sich ausdrückt. Der genaue Wortlaut kann bei den Ehrverletzungsdelikten eine enorm große Rolle spielen.
Wenn es nicht bereisbar ist muss man aufpassen. Du kannst dich aufregen wie diese Kollegen aber du solltest nicht einfach so in den Raum stellen, dass sie in unzulässiger Weise Vorteile durch den AG erhalten. Denn nicht nur die Kollegen können dir daraus einen Strick drehen sondern auch der AG. Du stellst ja auch Behauptungen über ihn auf.
Verwandte Themen
Vorbereitungen für neue Gremien
ÄlterHi Durch eine Umstrukturierung muss bei uns neugewählt werden. Das Problem, es müssen mehr Gremien gewählt werden durch die Umstrukturierung und ich wüsste nicht wo man die in unserer Firma stapeln
Dienstleistung oder Leiharbeit - kein Zustimmungsersuchen nach § 99 weil Fall keine Leiharbeit sondern gekaufte Dienstleistung?
ÄlterGuten Tag! Für eine bereits seit längerer Zeit erkrankte AN (Wirtschaftshilfe) hat unser AG einer Reinigungsfirma den Auftrag für eine Dienstleistung erteilt. Diese beinhaltet Reinigungsarbeiten an
Genug Zeit für Neuwahlen ?
ÄlterHallo Durch Umstrukturierung muss neugewählt werden und ich bin mir nicht sicher ob genügend Zeit da ist, oder man sich sehr ranhalten muss. Da einiges festgestellt werden muss. Wahrscheinlich auch v
GBR und BR
ÄlterHallo zusammen, wie legt Ihr § 50 BetrVG? § 50 Zuständigkeit (1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betref
PR-Tätigkeit wegen Krankheit ruhen lassen (BayPVG)
ÄlterHallo, aufgrund einer chronischen Erkrankung ist es absehbar, dass ich in den nächsten Monaten öfters arbeitsunfähig sein werde. Da ich zudem gerade jede zusätzliche Belastung (die ja nunmal auch die