Erstellt am 10.11.2018 um 13:05 Uhr von samira
Naja - vielleicht gilt ja auch § 1 BetrVG und ihr bleibt ein Gremium.
Ansonsten wäre das ja nicht dein Problem, sondern das des/der Arbeitgeber.
Erstellt am 10.11.2018 um 16:02 Uhr von Köpenicker
Das weiß ich definitiv, das es mehr Gremien werden. Wieviel muss wohl ein Gericht entscheiden.
Es ist zwar das Problem vom ag, aber ich würde gern
Den neuen Gremien einen guten Start ermöglichen.
Erstellt am 10.11.2018 um 17:02 Uhr von ganther
was ist denn nun deine konkrete Frage? ich rate so ungern....
Erstellt am 10.11.2018 um 18:18 Uhr von Köpenicker
Kann der alte br bzw Wahlvorstand für die neuen Gremien, die Frage der Räume und Ausstattung klären.
Erstellt am 10.11.2018 um 18:26 Uhr von Kratzbuerste
nö - der Wahlvorstand führt nur die Wahl durch.
Wenn das Gericht die Frage geklärt hat, wie viele Gremien es geben soll, weiß ja der Arbeitgeber,wozu er nach § 40 BetrVG verpflichtet ist.
Erstellt am 10.11.2018 um 22:14 Uhr von celestro
"Kann der alte br bzw Wahlvorstand für die neuen Gremien, die Frage der Räume und Ausstattung klären."
also wenn Ihr alle auf einem Firmengelände herum hockt, kann ich mir 26 mal ein 5er Gremium irgendwie schwer vorstellen.
Erstellt am 10.11.2018 um 22:24 Uhr von Moreno
Kratzbürste wozu ist der Arbeitgeber denn verpflichtet!?
Erstellt am 10.11.2018 um 23:34 Uhr von Köpenicker
Nein Produktion und Logistik ist im einen Gelände, da könnte ich mit vorstellen das man ein br durchkriegt der Rest sind Filialen. Daher kommt das mit den 26 Gremien. Das wäre allerdings der Extremfall.