Erstellt am 16.03.2011 um 12:11 Uhr von Ulrik
Normalerweise gibt der Arzt eine Empfehlung mit ab, wie die Wiedereingliederung ablaufen soll.
Hast Du dazu eine Info?? Ist die Argumentation des AG nachvollziehbar??
Erstellt am 16.03.2011 um 12:14 Uhr von Saxonia
Hallo,
während der vom Arzt verordneten Wiedereingliederung (mit wenigen Stunden beginnen, die Woche für Woche erhöht werden) ist man noch arbeitsunfähig geschrieben. Da sehe ich gar keine Zuschläge.
Warum die Wiedereingliederung nicht in seiner Abteilung stattfinden soll, kann ich nicht nachvollziehen - schließlich will der Mitarbeiter nach der Wiedereingliederung da auch wieder arbeiten. Handelt es sich um die o.g. Wiedereingliederung, ist der Mitarbeiter zusätzlich zu dem für die Schicht eingeteilten Personal anwesend und soll für die Produktion nicht eingeplant werden.
Eine Wiedereingliederung durch den Arbeitgeber kenne ich nicht. Soll der Mitarbeiter da schon wieder arbeitsfähig geschrieben sein?
Gruß von Saxonia
Erstellt am 16.03.2011 um 18:08 Uhr von nicoline
Saxonia,
*Da sehe ich gar keine Zuschläge. *
Für die Zeit der Wiedereingliederung sicher nicht, aber der MA befürchtet vielleicht, dass er dann in der Abteilung bleiben muss, in welche er jetzt versetzt werden soll.
*Eine Wiedereingliederung durch den Arbeitgeber kenne ich nicht.*
Vielleicht meint badener, dass der AG der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell zugestimmt hat, was ja erforderlich ist, damit diese stattfinden kann.
badener
*AG beantragt beim BR Versetzung in eine andere Abteilung (nur Tagschicht)*
*Was tun? *
Antrag auf Versetzung wegen fehlender Informationen ablehnen und alles, was Ihr wissen wollt anfordern, z.B.
>>> daß eine stufenweise Wiedereingliederung nur in der Tagschicht möglich sei
was die Begründung für diese Ansicht ist
>>>AN möchte aber in seiner alten Abteilung weiterarbeiten
ob nach erfolgreicher Wiedereingliederung eine Versetzung in die alte Abteilung erfolgt
und, was Ihr sonst noch so wissen möchtet.
Erstellt am 16.03.2011 um 18:37 Uhr von alterBrummbär
...eins sollte man aber beachten, es besteht keine Verpflichtung zur Wiedereingliederung.
Der Arbeitgeber kann eine schrittweise Arbeitsaufnahme ablehnen.
Erstellt am 16.03.2011 um 18:40 Uhr von nicoline
Brummi,
*eins sollte man aber beachten*
wer? wobei? weswegen?
Erstellt am 16.03.2011 um 19:41 Uhr von alterBrummbär
nicoline,
da ich als großherziger AG einer stufenweise Wiedereingliederung zustimme und der BR von mir zusätzlich etwas einfordern will, lasse ich es.
Erstellt am 16.03.2011 um 19:48 Uhr von nicoline
Herr Brummbär,
so, wie ich es verstehe, hat der AG der Wiedereingliederung ja schon zugestimmt und im Augenblick habe ich das Gefühl, dass der AG etwas fordert. Auf den Antrag zur Versetzung muss ja irgendwie reagiert werden.
Man könnte natürlich auch im Vorwege mit dem AG sprechen, bevor man diesen Antrag als Gremium ablehnt =>> wenn es denn hilft......, das kann wohl nur badener einschätzen.