Hallo zusammen,

wir gehören zu einem ausländischen Konzern, der in Deutschland zwei Tochterunternehmen hat. In unserem gibt es seit zwei Jahren einen BR, in dem anderen wurde vor kurzem einer gewählt. Ein Gesamtbetriebsrat kommt nach Rückfrage bei unserem RA und der Gewerkschaft nicht in Frage, da zwei eigenständige Unternehmen. Ein Konzern-BR ist auch nicht möglich, da die Konzernmutter im Ausland ist.

Haben unsere beiden BR die Möglichkeit Erfahrungen auszutauschen (Geheimhaltungspflicht) oder evtl. die Vorsitzenden an den jeweiligen Betriebsversammlungen des anderen Unternehmens als Gast teilzunehmen und das während der Arbeitszeit? Irgendwie gehören wir ja doch zu "einer Familie". Wie sieht das denn rechtlich aus? Hat da jemand Erfahrungen?

Vielen Dank für Eure Antworten.