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Regalauffüller oder Packer/Lagerarbeiter!

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juliuscäsar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo..., Mein Betriebsratsvorsitzender meint,hier kann mir Jemand helfen. Ich packe im Discounter Ware und klage gerade auf Änderung meines Arbeitsvertrages.Bin als "Verkauf/Kasse" eingestellt mit der Gehaltsgruppe 1/2.Will dies aber geändert haben in die Lohngruppe 2 b. Nach einem Vergleich durch meinen Anwalt (widerrufsfrist 16.03.11) ist man nur bereit/einverstanden in die Lohngruppe 1 als Regalauffüller... Ich und der Anwalt sind jedoch der Meinung, icb in "Packer". Ich packe und transportiere in meiner 4 stündigen Schicht im Schnitt ca. 2 - 6 Tonnen Ware, von Palette auf Paletten und ins Warenregal. Kann mir mal Jemand die Definitionen für Regalauffüller und Packer zukommen lassen.?!?! Es eilt leider!!! Danke

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Community-Antworten (2)

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Petrus

14.03.2011 um 15:14 Uhr

Das sollten diejenigen wissen, die die Begriffe in den Tarif reingeschrieben haben. Also frag die Gewerkschaft.

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paula

14.03.2011 um 16:15 Uhr

wozu hast du bitte einen Anwalt? Der muss Dir das doch auseinanderlegen können. Der haftet auch für seine Aussagen falls sie falsch sind. Da würde ich doch nie in einem Forum nachfragen...

Wenn Dir dein Anwalt die Frage nicht beantworten kann hast du sicher den falschen Anwalt gewählt....

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