Erstellt am 29.12.2005 um 16:28 Uhr von Paula
Arbeitsrechtlich betrachtet wohl eher schwierig: Was steht im Arbeitsvertrag?
Allgemein betrachtet: Wie sieht die Personalsituation denn aus? Wenn Not am Mann ist, um den Auslieferungsbetrieb vorübergehend aufrecht zu erhalten, bricht sich auch ein Angestellter keinen Zacken aus der Krone mal einzuspringen.
Erstellt am 30.12.2005 um 08:30 Uhr von Gepasci
Unser Problem ist, daß die Geschäftsführung nicht eine vorübergehende Lösung plant sondern ein allgemein rotierendes System, das dauerhaft so eingerichtet werden soll
Erstellt am 30.12.2005 um 10:44 Uhr von Paula
Dann habt Ihr ein Problem. Dies zu lösen ist sicherlich nicht einfach. Wehrt Euch. Der Arbeitsvertrag ist für beide Seiten verbindlich. Einzelvertragliche Lösungen sind im beiderseitigem Einverständnis jedoch möglich. Sonst läuft nichts.