Guten Tag

Für eine Kollegin in unsereren Reihen des BRs, will der AG die Zustimmung für eine außerordentliche Kündigung, durch das Arbeitgericht ersetzen lassen, da der BR dieser nicht zugestimmt hat.
Da der AG das Beschlußverfahren eröffnet trägt dieser auch die Kosten, der Beteiligten zu 1 welches der AG selbst ist, sowie die Kosten der Beteiligten zu 2, die des BR.
Ist der AG verpflichtet die Kosten des Anwalts der Beteiligten zu 3, also die des betroffenen BR-Mitglied selbst, zu tragen?
Vllt hat der/die eine oder andere nützliche Erfahrungswerte...

Danke