Fehler im Protokoll, welche Auswirkungen?
Ich streite mich gerade mit den anderen BR Mitgliedern über Fehler im Protokoll. 5 er Gremium, Neuwahl des BRV, alle Mitglieder vollzählig, ein Mitglied kündigt an, sich nicht an der Abstimmung zu beteiligen (also Enthaltung). Ergebnis 3 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung (der BRV Vorsitzende in spe enthält sich) im Protokoll erfasst sind 3 Ja-Stimmen, 0-Nein Stimmen, 1 Enthaltung. Meiner Meinung nach müßten dort 2 Enthaltungen erfasst sein, da das Gremium ja vollzählig war. Ist dieses Protokoll rechtskräftig oder gibt es Anfechtungsgrundlagen ? Ich frage aus dem Grund, da anschließend Beschlüsse gefasst wurden (mit dem Ergebnis, das hier wiederum 5 stimmberechtigte Mitglieder auftauchen), die evtl. schwerwiegende Folgen für die Mitarbeiter haben können.
Danke für Eure zahlreichen Antworten und Tipps
Community-Antworten (6)
12.03.2011 um 22:22 Uhr
@Wadlbeisser Vll. hat sich der zukünftige BRV nicht enthalten (so wie Du das angenommen hast) sondern gar nicht an der Abstimmung teilgenommen. Dann könnte das Ergebnis (wenn sich also ein anderes BRM enthalten hat) also stimmen...
13.03.2011 um 00:03 Uhr
Kölner, selbst wenn nicht... kann man ein Protokoll anfechten? Doch wohl nicht;-)
13.03.2011 um 10:39 Uhr
@Katinca In erster Linie kann man Beschlüsse anfechten. Aber - wie Du sicher weisst - kann man sich auch (je nach Lage) im Privaturkundenrecht tummeln. Da ist dann schon das Strafrecht anzuwenden...
Also: Wohl doch ;-)
Magst Du nicht doch lieber in das andere Forum weichen, das mit den ICD-10-Normen?
13.03.2011 um 11:49 Uhr
Wadlbeisser, der Fehler ist, nach Deiner Schilderung, nicht in der fehlenden Enthaltung zu finden, sndern liegt m. E. darin, dass anscheinend nicht protokolliert ist, dass das BRM xyz nicht an der Abstimmung teilnimmt.
Gibt es denn jemanden, der diesen Beschluss anzweifeln will? Die Willensbekundung des Gremiums ist ja trotzdem eindeutig.
13.03.2011 um 13:04 Uhr
Kölner, magst Du nicht lieber Deiner Durst woanders stillen, anstatt Dich hier zu bedienen?
14.03.2011 um 10:20 Uhr
Bisserl spät, aber vielleicht liesst Wadlbeisser ja noch mit.
@ All
Ich glaube das Wadlbeisser ein Detail im Abstimmungsverfahren nicht bewusst ist, deshalb von mir eine Erklärung:
@Wadenbeisser
ein Mitglied kündigt an, sich nicht an der Abstimmung zu beteiligen (also Enthaltung)
Obacht: Die Rechtsprechung macht hier einen GANZ GROSSEN Unterschied zwischen "Nicht teilgenommen" oder "Enthaltung" !!!!
§ 33 BetrVG: Beschlüsse des Betriebsrats (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
Nimmt ein BRM an der Abstimmung NICHT TEIL, dann ist es im Gesetzessinne NICHT ANWESEND. Im Gegensatz zur ENTHALTUNG, wo das BRM teilgenommen, aber nicht für JA, aber auch nicht für NEIN gestimmt hat (wobei letzteres eff. NEIN bedeutet), wird im Falle der NICHTTEILNAHME die Stimme GAR NICHT gezählt. Sprich: In Deinem Beispiel ist es vollkommen korrekt, das nur 4 Stimmen gezählt wurden! Das hat natürlich Auswirkungen auf das Stimmergebnis. Wenn z.B. 2 von 5 BRM an der Abstimmung NICHT TEILNEHMEN reichen bereits 2 Ja-Stimmen anstatt der sonst üblichen 3.
Formell gesehen müsste das BRM das nicht teilnehmen möchte lt. Gesetzestext "nicht anwesend" sein. Die Rechtsprechung streitet sich darum ob ein BRM das nicht an der Abstimmung teilnimmt den Raum verlassen muss. Die h.M. sagt aber, das es egal ist ob das BRM den Raum verlässt, da die persönliche Anwesenheit im Abstimmungssinne keine Wirkung zeigt. Das BRM muss nur VOR der Abstimmung ausdrücklich erklären, das es an der Abstimmung NICHT TEILNIMMT, ergo ZUR ABSTIMMUNG NICHT ANWESEND ist.
@All Ein weiteres Detail ist Euch aber auch nicht aufgegangen:
Die WAHL des BRV ist KEINE Beschlussfassung! Auf die Wahl findet demzufolge §33 BetrVG und die Rechtsprechung dazu keine Anwendung! Es gibt in diesem Sinne auch kein JA/NEIN/ENTHALTUNG. Bei der Wahl werden nur die POSITIVSTIMMEN für die Kandidaten gezählt. So weit nur ein Kandidat zur Wahl steht reicht EINE Positivstimme. Das Gesetz sieht keine Wahl derart vor, das ein Kandidat durch eine entsprechende Anzahl NEGATIVSTIMMEN abgelehnt werden kann. Die Anzahl der NEIN-Stimmen oder ENTHALTUNGEN ist also belanglos.... Formell gesehen taucht die Niederschrift der Wahl eigentlich nicht einmal in der Niederschrift der BR-Sitzung auf. Die Wahl ist ein von der weiteren Geschäftstätigkeit des BR abgegrenzter Vorgang, was schon daraus deutlich wird, das sie von einem Wahlleiter geleitet wird, nicht vom (ehemaligen) BRV. Die Niederschrift der Wahl ist i.d.R. vom gewählten BRV und vom Wahlleiter zu unterzeichnen. Praktisch wird es aber belanglos sein ob da ein Unterschied zwischen den Niederschriften gemacht wird.....
Aber zur Frage: Ich frage aus dem Grund, da anschließend Beschlüsse gefasst wurden (mit dem Ergebnis, das hier wiederum 5 stimmberechtigte Mitglieder auftauchen), die evtl. schwerwiegende Folgen für die Mitarbeiter haben können.
Hier hat Lotte schon die richtige Antwort gegeben: Wenn man es absolut korrekt machen will (und warum sollte man nicht?) muss der BR VOR JEDER Abstimmung die Beschlußfähigkeit feststellen - nicht etwa am Anfang der Sitzung da ja wie im vorliegenden Fall sich die Anzahl der anwesenden BRM jederzeit ändern kann! Im vorliegenden Fall müsste da korrekterweise stehen: BRM XXX erklärt das er zur Abstimmung nicht anwesend ist. Der BR ist mit 4 BRM beschlußfähig.
Formell ist es für die folgenden Beschlüsse aber irrelevant. Im Rechtsstreit wäre zu belegen, das die 5 BRM tatsächlich anwesend waren. Das wird zunächst durch die Unterschrift der BRM nach §34 (1) Satz 3 BetrVG belegt. Das dann an einer Abstimmung nur 4 BRM teilgenommen haben ist also im Rechtsstreit schwieriger zu begründen (wenn der entsprechende Eintrag fehlt), als das an anderen Abstimmungen alle BRM teilgenommen haben. IMHO wird ein derartiger Fehler nicht zur Unwirksamkeit der Beschlüsse führen, wenn überhaupt dann (nur) zur Unwirksamkeit des Beschlusses in Unterzahl, aber das wiederum auch nur dann, wenn die Unterzahl überhaupt einen Einfluss auf den Beschluß gehabt hätte (also der Fall wenn 2 Ja-Stimmen einen positiven Beschluß bedeutet hätten)..... Kritischer (und in der Praxis häufiger) ist die Variante das die Unterschrift eines BRM fehlt!
Alles klar?
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