Erstellt am 11.03.2011 um 14:49 Uhr von rkoch
So weit die Verträge tatsächlich (!) das Direktionsrecht des AG derart einschränken wie Du beschreibst gibt es tatsächlich nur eine einvernehmliche Regelung oder die Änderungskündigung (die i.d.R. unbegründet sein dürften -> KSchG!). Es kommt darauf an ob der AG sich nicht in irgendeiner Klausel sein Direktionsrecht offen gelassen hat.
Bsp:
Herr X arbeitet in der Frühschicht von X:XX bis Y:YY.
(...)
Herr X verpflichtet sich auch zu anderen Tageszeiten (........) etc. oder:
Die Bestimmungen dieses Vertrages beschränken nicht das Direktionsrecht (....) (eher unüblich)
ggf. reicht auch die Klausel
Herr X arbeitet im Schichtbetrieb
oder so ähnlich.
> Spiel das Alter der Ma auch einen Rolle z.B über 50 und 16 oder 25 Jahre im Betrieb.
Nein, außer eine für Euren Betrieb geltende Regelung (TV oder BV) sieht etwas derartiges vor, bzw. der AN kann sich auf eine der Bedingungen aus §6 (4) ArbZG berufen. Beachte auch den ganzen §6 ArbZG....
Erstellt am 11.03.2011 um 16:08 Uhr von Südmann
ich schau mal in die Glaskugel :
der AG legt Änderungsverträge vor und 90% der AN akzeptieren, weil sie eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen.................
zusätzlich malt der AG noch das Schreckgespenst von Arbeitsplatzabbau an die Wand,
falls die neuen Arbeitszeiten nicht akzeptiert werden,
das ängstigt und überzeugt nochmal 8 % der restlichen AN
der BR hupft im Dreieck, um den AN zu erklären, wo ihre Rechte liegen und was sie unternehmen könnten, um letztendlich resigniert festzustellen, daß die Mühe überwiegend umsonst war, weil die meisten "einknicken"
übrig bleibt ein Resthäufchen "Aufständischer" , die schließlich noch von den eigenen Kollegen angegangen werden, warum sie so "uneinsichtig" wären
vielleicht habt ihr mit einem selbstentwickelten Jahresdienstplan, der aufzeigt, daß trotz der alten Verträge alle Arbeitsplätze besetzt werden können ein Argument, den AG von seinem Vorhaben abzubringen,
durchzusetzen als BV mit evtl. Einigungsstelle
die zu erwartenden Kosten könnte den AG überzeugen, erstmal nichts an den Verträgen zu ändern
vielleicht fallen euch auch noch ein paar andere BVs ein, die man schon lange mal auf den Weg bringen wollte
sprich : auf dem Gebiet der Mitbestimmung Druck aufbauen, falls der AG sein Vorhaben auf einem nichtmitbestimmungspflichtigen Gebiet nicht aufgibt (nennt man Kompensationsgeschäfte, keine Erpressung, wie es AG oftmals auszudrücken pflegen)