Wenn der Betriebsrat einen Beschluss gefaßt und diesen dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, ist der Arbeitgeber dann berechtigt, das jeweilige Dokument des Beschlusses zur Einsichtnahme zu fordern, bevor er diesem Beschluss nachkommt?
Erstellt am 10.03.2011 um 16:29 Uhr von docpille hi, ihr lasst dem AG eine Kopie des Beschlusses zukommen,das muss reichen. es sollte nicht draufstehen welcher MA wie abgestimmt hat,das ist hoffe ich klar.