W.A.F. LogoSeminare

Degradierung von der AL zur normalen Angestellten

D
DagmarMüller
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situtaion: In unserer Firma wurde vor ca. 1 1/2 Jahren eine Kollegin in ihrer Abteilung zu Ableilungsleitung gemacht. Dies würde auch Vertraglich festgelegt. Diese Abteilung besteht im normalen Fall aus 2 AL. Kurz nach dieser Ernennung ging die ander AL in Rente. Von der GF war davon auszugehen das die 2 AL Stelle wieder besetzt werden soll. Gut ein Jahr ist nichts dergleichen passiert. Obwohl der BR immer wieder darauf gedrängt hat. Vor ca. einem halben Jahr wurde dann die 2. AL Stelle ausgeschrieben und es wurde jemand eingestellt als stellvertretende AL. Diese hat innerhalb von 2 Wochen das Bourn Out Syndrom bekommen und gekündigt. Seitdem war diese Stelle von der GF nicht mehr im Gespräch. Die jetztige AL war jetzt in den letzten Wochen krankgeschrieben. Unter Anderem, weil sie extrem ausgepowert war und ihr ja keinerlei Hilfe gewährt wurde. Das einzige was von der GF kam, das man ihr eine Honorarkraft zur Seite gestellt hat ohne jegliche Befugnisse. Ich muss vielleicht dazu sagen, das wir ein Qualifizierungsbetrieb für 1 Euro Jobler sind und die besagte Abt. aus 26 1 Euro Jobblern die besteht die Qualifiziert werden wollen. Und noch erheblich mehr Aufgaben zu meistern sind.

Als sie jetzt aus dem Krankenstand zurückkam, hat ihr die GF mitgeteilt, das sie ab nächsten Monat ihre Stelle als AL neu ausschreiben werden, und sie degradiert wird. Begründung: Sie würde keinerlei selbständigen Ideen als AL einbringen, sie wäre inkompetent in der Personalsuche (was die stellvertr. AL betriefft, die gleich wieder gekündigt hat), und man geht davon aus, das sie zukünftige Projekte und Aufgaben nicht meistern könne. Außerdem hat man ihr ihre Krankentage vorgerechnet.

Sie kam mit all dem heute zu uns als BR.

Nun zu meiner Frage: Kann er dies so einfach machen? Und muss er uns in dieser Sache voll beteiligen? Wenn er die Änderungskündigung ausspricht, können wir unsere Zustimmung verweiger. Und soll die AL diese Verweigern?

2.80307

Community-Antworten (7)

R
rkoch

10.03.2011 um 17:28 Uhr

Die Zustimmung zur Kündigung verweigern könnt ihr grundsätzlich nicht (das steht einem BR nicht zu). Ihr könnt der Kündigung widersprechen wenn einer der Gründe aus §102 BetrVG zutrifft. Allerdings wird bestenfalls Punkt 4 (Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich) potentiell möglich sein, da müsst ihr aber gut Butter bei die Fische bringen, und das wird schwer (was für Fortbildungsmaßnahmen sollen das sein?). In jedem Fall könnt ihr Bedenken anmelden, was ihr auf jeden Fall tun solltet (Unverhältnismäßigkeit, schon wegen der offensichtlich absichtlich herbeigeführten Überlastung).

Die Kündigung an sich (Leistungskündigung, bzw. krankheitsbedingte Kündigung) wird nach Deiner Darstellung im Kündigungsschutzprozess wohl eher nicht durchgehen. Insofern zurücklehnen und abwarten.

Des weiteren ist die Sache natürlich auch noch eine Versetzung. Aber der dürft ihr AUF KEINEN FALL WIDERSPRECHEN! Sonst darf der AG die Versetzung nur Durchführen wenn er sich die Zustimmung ersetzen läßt. Klingt erst mal gut, dann bleibt sie ja AL.... NEEEE! Dann bleibt die BEENDIGUNGSKÜNDIGUNG übrig. Damit erweist ihr der Dame einen Bärendienst!

Die AL muss auf jeden Fall die Änderungskündigung unter dem Vorbehalt annehmen, das die Kündigung rechtswirksam ist! Die KÜNDIGUNG kann auch sie nicht verweigern. Und wenn sie das Angebot der Stelle ablehnt (das kann sie), dann bleibt wieder die BEENDIGUNGSKÜNDIGUNG übrig. Dann muss sie aber auch das Arbeitsgericht anrufen, sonst ist der VORBEHALT hinfällig. Entscheidet im Prozess das Gericht, das die Kündigung rechtswirksam ist, arbeitet sie auf der neuen Stelle weiter. Entscheidet das Gericht hingegen, das die Kündigung UNWIRKSAM ist, dann ist auch die VERSETZUNG unwirksam und sie hat ihren alten Posten wieder.

Alles klar?

D
DocPille

10.03.2011 um 17:31 Uhr

wo gibt es eigentlich den Kommentar zum BetrVG von rkoch zu kaufen??

N
nicoline

10.03.2011 um 17:54 Uhr

docpille, hab ich mich auch schon gefragt ;-))

E
Endeavor

10.03.2011 um 22:57 Uhr

Als Personalrat bin ich ja aussen vor, aber ich gehe davon aus, dass rkoch durchaus interessante Auslegungen der Rechtslage einbringt. Es sind ja auch nur Anhaltspunkte, wenn ich z.B. "da müsst ihr aber gut Butter bei die Fische bringen, und das wird schwer" so lese...

Auch ein Kommentar verschafft vor Gericht nicht unbedingt Rechtssicherheit.

In einer Diskussion - die ja auch keine Rechtsberatung sein kann - halte ich die Einbringung für Ideen durchaus für sinnvoll.

Kollegiale Grüße

Joachim

R
rtjum

11.03.2011 um 09:57 Uhr

auch den Kommentar von rkoch haben will!!

R
rkoch

11.03.2011 um 10:36 Uhr

Hmmm ... War das jetzt positiv oder negativ gemeint????

My personal 5ct frei nach: Kündigung - Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats (Fa. XXX aus Bochum, Seminarleiter RA XXX - Ziemlich genau das Thema X-mal durchgekaut) und Kittner, Däubler, Zwanziger - KSchR

N
nicoline

11.03.2011 um 12:34 Uhr

rkoch, Hmmm ... War das jetzt positiv oder negativ gemeint???? von mir: +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Ihre Antwort