Einwand gegen Wahl
Hallo,
ich hätte zu unserer Betriebsratswahl einige Fragen, da laut einer Mitarbeiterbeschwerde diese nicht korrekt durchgeführt wurde. Vielleicht könnt Ihr mir ja mit den Fragen helfen?
1.)
Ist es korrekt, dass wir eine Listenwahl (Verhältniswahl) nach Normalen Wahlverfahren durchführen mussten, da in unserem Unternehmen mehr als 100 (ca. 130) Mitarbeiter beschäftigt sind?
2.)
Da wir im Normalen Wahlverfahren wählen mussten, aber nur eine Kandidatenliste eingereicht wurde, ist eine Personenwahl (Mehrheitswahl) nach Normalen Wahlverfahren durchgeführt wurden. War dies so korrekt?
3.)
Da eine Listenwahl nach Normalen Wahlverfahren angestrebt wurde, ist eine Kandidatenliste mit der dazugehörigen Stützunterschriftenliste, welche über 10 Stützunterschriften enthielt, eingereicht wurden. Die Stützunterschriften stützen die komplette Kandidatenliste inkl. aller darauf befindlichen Kandidaten.
Nun bemängelt ein Mitarbeiter, dass jeder einzelne Kandidat auf der Kandidatenliste, eine extra Stützunterschriftenliste mit der entsprechenden Anzahl von Unterschriften benötigt hätte, da ja eine Personenwahl (Mehrheitswahl) stattgefunden hat. Ist dieser Einwand von dem Mitarbeiter berechtigt?
Meiner Meinung nach, sind Stützunterschriften für jeden einzelnen Kandidaten auf einer extra Stützunterschriftenliste, nur im vereinfachten Wahlverfahren mit Personenwahl nötig, und nicht im Normalen Wahlverfahren.
Über eine Antwort und Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Community-Antworten (1)
27.04.2010 um 17:46 Uhr
zu 1. ja zu 2. ja zu 3. Wenn nur eine Liste da ist, also Personenwahl, stützen die Kandiaten bzw die Stützunterschriften dieser Liste die komplette Liste. Es müssen nicht für jeden Kandidaten 1/20 Stützunterschriften gesammelt werden. Auch die Unterschriften der Kandidaten zählen hier bereits als Stützunterschrift.
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