W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minderheitenquote

N
Nachrückerin
Nov 2016 bearbeitet

Vor kurzem hatten wir in unserem Betrieb Betriebsratswahl, jetzt sind aber unklarheiten bezüglich Minderheitenquote Muss die Minderheit im Betriebsrat im Vorsitz sein oder reicht es auch wenn es ein sogenannter Nachrücker ist? Unsere Stimmen verteilten sich wie folgt: Frau: 14 Stimmen 1.Vorsitz Frau: 14 Stimmen 2.Vorsitz Frau: 11Stimmen Frau: 9 Stimmen Mann: 6 Stimmen 3.Vorsitz

1.70202

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

09.03.2011 um 17:59 Uhr

die Minderheit muß im BR vertreten sein - in der Anzahl die das Gesetz vorschreibt. Es geht nciht darum, dass die Minderheit BRV oder Stelli sein muß...

übrigens, es gibt einen BRV (Betriebsratsvorsitzenden) und einen Stellvertreter. Von 2. oder 3. "Vorsitz" habe ich persönlich im BetrVG noch ncihts gefunden ;-)))

Ersatzmitglieder sind nur im Vertretungsfall im Gremium vertreten - Ersatz halt...

F
Forentroll

10.03.2011 um 09:34 Uhr

@ Nachrückerin oben gibt es den Button Software für Betriebsräte!!! Da gibt es einen guten Rechner für das Minderheitengeschlecht in der Wahlsoftware.

Aus deiner Schilderung kann man nicht lesen, wer das Minderheitengeschlecht im Betrieb ist. Nur dass mehr Frauen als Männer gewählt wurden. In der Wahlsoftware ist auch das Minderheitengeschlecht erklärt. Ich glaube da gibt es bei euch ein paar Missverständnisse...

Ihre Antwort