Folgende Situation:

Aus 5 verschiedenen Listen wurden insgesamt 15 Betriebsräte gewählt.

Von den 15 Mitgliedern wurden 13 Männer und 2 Frauen in den Betriebsrat gewählt.
Aus dem Grund das mind. 3 Mitglieder von den 15 dem Minderheitengeschlecht angehören müssen (in dem Fall 3 Frauen) muss ein Männliches Mitglied weichen und einer Frau seinen Platz "freimachen"
(An die Stelle des auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Bewerbers, der nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört (Frau), tritt der in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Bewerber des Geschlechts in der Minderheit)

Soweit so gut und klar..

Nun aber folgender Fall:

Von einer der Listen welche gewählt wurden nimmt nun ein Kandidat die Wahl nicht an. (Männlich)
An seiner Stelle rückt nun von der selben Liste die nächste Position nach, was nun wiederum eine Frau ist.
(Dadurch wäre nun der Minderheiten Anteil bzw. der entsprechende Frauenanteil im Betriebsrat gegeben)

Nun folgend Frage:
Fällt nun die erste Frau welche aufgrund der geschlechtlich geforderten Minderheit in den Bertiebsrat geordert wurde nun wieder raus und macht dem Mann welcher urspünglich den Platz im Betriebsrat hatte diesen Platz nun wieder frei, so das dieser wie gewählt in den Betriebsrat kommt?
(Diesen Platz hatte er ja an eine Frau verlornen wegen der geforderten Minderheitenquote)

Dadurch das der eine Mann von einer Liste seine Wahl ja nicht annimmt und von dieser selben Liste für Ihn an dieser Stelle eine Frau nachrutscht in den Betriebsrat, ist ja so gesehn die geforderte Minderheitenquote erfüllt.
Bekommt dann nun der Mann seinen urspünglichen Platz wieder welchen er aufgrund Erfüllung der Minderheitenquote verloren hat?

Wie ist in diesem Fall der Rechtsstand und folglich die korrekte Auswertung der Wahl?