Erstellt am 07.07.2006 um 10:54 Uhr von RolfH
Hallo,
schaut mal ins BetrVG § 15 Abs.2 und in die Wahlordnung § 5
Erstellt am 07.07.2006 um 11:12 Uhr von Rollie
Ein Ansatz der Berechnung bietet der § 15 BetrVG.
Zweite, vielleicht etwas einfachere Möglichkeit wäre die Software zur Berechnung des W.A.F.
http://www.betriebsrat.com/downloads/dokumente/betriebsratswahl_helfer.php
Erstellt am 07.07.2006 um 12:11 Uhr von Fayence
Sitzanspruch Männer = 1
Aber automatisch geht nichts! Wenn sich kein Mann zur Wahl stellt, kann auch keiner gewählt werden. Und wenn sich ein Mann zur Wahl stellt, muss er nicht gewählt werden!