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Neuwahl des Betriebsrates?

T
tamara
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wer kann helfen?

Bei den letzten BR-Wahlen waren wir noch unter 100 Mitarbeiter und sind jetzt ein 5er BR. Zwischenzeitlich sind wir aber über 100 Mitarbeiter. Bleibt der 5er Betriebsrat weiterhin so bestehen oder rutschen jetzt automatisch 2 Ersatzmitglieder nach und wir wären dann ein 7ner BR oder muss neu gewählt werden?

Gruß Tamara

1.62905

Community-Antworten (5)

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neskia

09.03.2011 um 17:54 Uhr

Eine nach der Wahl eingetretene Änderung der ArbNZahl hat auf die Größe des BR keine Auswirkung. Sonderfall wenn nach 24 Monaten die Zahl um mehr als die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist. [Quelle: Fitting]

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DonJohnson

09.03.2011 um 17:56 Uhr

§ 13 BetrVG wobei Abs 2 Satz 1 beide Dinge vorraus setzt...

T
tamara

09.03.2011 um 18:06 Uhr

Ich habe das auch so gelesen. Aber zwei meiner BR-Kollegen sehen das anders. Sie sind der festen Überzeugung, dass zwei Ersatzmitglieder nachrutschen.

Danke für eure schnelle Rückantwort. Hoffe ich kann die beiden jetzt davon überzeugen.

Liebe Grüße

Tamara

D
DonJohnson

09.03.2011 um 18:24 Uhr

ich denke, da ist das BetrVG eindeutig - siehe dazu auch RN 21 und 22 zum 13er Fitting neuste Auflage...

Wenn ihr allerdings mehr sein wollt, bleibt euch auch § 13 Abs 2 Nr 3 BetrVG ;-)))

Auch das hat durchaus Charm ;-)))

D
DrHouse

09.03.2011 um 22:38 Uhr

Tamara,

ein Nachrücken von 2 Ersatzmitgliedern gibt es in diesem Fall definitiv nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wenn Deine BR-Kollegen das trotzdem so durchziehen, sind alle Eure gefassten Beschlüsse ab diesem Zeitpunkt nichtig.

Gruß Dr.House

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