kann ein Vorsitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), bei einer Neuwahl des Betriebsrates in den BR gewählt werden?
Es ist davon auszugehen, dass der Vorsitz der JAV außerhalb der Wahlperiode gewählt wurde und somit 3 Jahre im Amt ist. Dieser Vorstand möchte sich gerne zur Neuwahl aufstellen lassen. Ist das möglich? "Laut §61 Abs. 2" können Mitglieder des Betriebsrates nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden. Gilt dies auch umgekehrt? Denn die JAV ist ja "nicht" Mitglied des Betriebsrates, sonder "ihr eigener Jugendbetriebsrat" mal so gesagt... Ihr wisst schon was ich meine :-)
Danke für Eure Antworten :-)
Viele Grüße Mickolas