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Kann sich die JAV zur BR Neuwahl aufstellen lassen?

M
Mickolas
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

kann ein Vorsitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), bei einer Neuwahl des Betriebsrates in den BR gewählt werden?

Es ist davon auszugehen, dass der Vorsitz der JAV außerhalb der Wahlperiode gewählt wurde und somit 3 Jahre im Amt ist. Dieser Vorstand möchte sich gerne zur Neuwahl aufstellen lassen. Ist das möglich? "Laut §61 Abs. 2" können Mitglieder des Betriebsrates nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden. Gilt dies auch umgekehrt? Denn die JAV ist ja "nicht" Mitglied des Betriebsrates, sonder "ihr eigener Jugendbetriebsrat" mal so gesagt... Ihr wisst schon was ich meine :-)

Danke für Eure Antworten :-)

Viele Grüße Mickolas

7.01103

Community-Antworten (3)

K
Kölner

05.11.2009 um 21:42 Uhr

@Mickolas Kann er machen. Sobald er regelmäßig/dauerhaft an Sitzungen teilnimmt, ist die JAV-Mitgliedschaft erloschen.

M
Mickolas

05.11.2009 um 21:53 Uhr

Hallo zurück...

versteh ich nicht... Also der Vorstand nimmt an allen BR Sitzungen teil. Wurde bisher immer ordnungsgemäß eingeladen war anwesend und hat mitgewirkt.

Nun sind ja nächstes Jahr Neuwahlen und der Vorsitzende möchte sich gerne zum BR aufstellen lassen, ohne dass er sein Amt als JAV verliert. Und dies steht im Gesetz nicht drin. Sondern nur, Mitglieder des BR's können sich nicht zur JAV- Wahl aufstellen lassen. Aber umgekehrt ist das doch dann möglich... oder seh ich da was falsch???

Warum erlischt die Mitgliedschaft der JAV wenn regelmäßig an BR Sitzungen teilgenommen wird? Das vertsteh ich net...

:-) Grüße

K
Kölner

05.11.2009 um 21:58 Uhr

@Mickolas Sobald das JAV-Mitglied als BRM dauerhaft im BR tätig ist, kann es nach § 61 Abs. 2 BetrVG eben NICHT mehr gleichzeitig JAV sein. Das hat was mit dem Doppel-Stimmrecht im Zweifel zu tun.

Übrigens könnte das JAV-Mitglied ein Nachrücken in den BR (vertretungsweise) jederzeit bis zum Ende der Legislaturperiode als JAV ablehnen.

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