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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sperre beim Arbeitslosengeld nach Unterschrift eines Auflösungsvertrags trotz BR Amt

B
BRVchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, leider entwickelt sich alles in unserer Firma rasant in Richtung Insolvenz. Nun steht eventuell die Möglichkeit eines Angebots über eine Abfindung, zwecks Auflösung des Arbeitsvertrags in Form eines Auflösungsvertrags im Raum. Dazu habe ich mehrere Fragen und hoffe ihr könnt sie mir beantworten:

  1. Wie wirkt sich so etwas in Form einer Sperre beim Arbeitslosengeld aus, da ja der Betriebsratskündigungsschutz unterlaufen wird ?
  2. Kann man so einer Sperre durch frühzeitige Niederlegung seines Amtes entgehen und wenn ja, wie frühzeitig vor der Unterschrift unter den Auflösungsvertrag müsste das geschehen ? Mir ist auf eine Art nicht Wohl bei dem Gedanken die Firma kurz vor Toresschluss zu verlassen ohne die Endverhandlungen mit aushandeln zu können. Ich spüre natürlich die Verantwortung für die anderen Mitarbeiter aber es sieht so düster aus, dass ich meiner Meinung nach auch an meine Familie denken muss.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und sorgenvolle Grüße

BRVchen

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Community-Antworten (4)

U
Ulrik

09.03.2011 um 09:25 Uhr

Hallo,

wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, dann gibts erst mal drei Monate nix vom Amt. Da spielt das BR-Amt keine Rolle. Der dort hinterlegte Kündigungsschutz sollte dir aber helfen, die Höhe der Abfindung auszuhandeln.

D
dackelmann

09.03.2011 um 09:31 Uhr

Unbedingt vor Unterschrift des Aufhebungsvertrages mit dem Arbeitsamt abklären. Es gibt Möglichkeiten der Sperre zu entgehen. In der Regel sieht das Arbeitsamt eine Mitwirkung an der Kündigung, wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, somit Sperre und Anrechnung der Abfindung.

Ein Besuch beim Rechtsanwalt zur Beratung lohnt sich in jedem Fall.

R
rkoch

09.03.2011 um 10:00 Uhr

Wenn eine BETRIEBSBEDINGTE Kündigung (aus welchem Grund auch immer) UNABWENDBAR ist (oder zumindest glaubhaft gemacht werden kann das dem so ist), so ist ein Aufhebungsvertrag zur Vermeidung dieser Kündigung statthaft und wird von der AfA i.d.R. akzeptiert. Allerdings sollte man zur Rechtssicherheit die Tips von dackelmann befolgen.

Bei Betriebsräten funktioniert das GRUNDSÄTZLICH NICHT! Selbst wenn ein BRM sein Amt niederlegt gilt der nachwirkende Kündigungsschutz. Damit wird es ÄUSSERST schwer die Gefahr einer betriebsbedingte Kündigung glaubhaft zu machen.

dass ich meiner Meinung nach auch an meine Familie denken muss

DAS wiederum kann ich überhaupt nicht nachvollziehen! Wenn Du nach Deiner Selbstkündigung in die Arbeitslosigkeit fällst (weil Du noch keinen neuen Job hast!), was soll dann daran besser sein als einfach auf die Kündigung zu warten?

  1. Bekommst Du so noch Deinen regulären Lohn bis zu einer betriebsbedingten Kündigung
  2. Selbst wenn die Firma momentan nicht zahlen kann bleibt der Lohnanspruch erhalten
  3. Insolvenz bedeutet nicht zwingend das Ende der Firma. Als BRM sind Deine Chancen mehr als gut die Insolvenz (so sie nicht zum Ende der Firma führt) zu überstehen.
  4. Wenn die Firma "kurz von Insolvenz steht" ist die Abfindung u.U. das Papier nicht wert auf dem sie steht! Je nachdem wie es finanziell tatsächlich steht kann der AG diese Abfindung entweder gar nicht zahlen - oder falls doch und kurz darauf erfolgt die Insolvenz: Dann kann es sein, das die Abfindung zurückgezahlt werden muss.

Es gibt in dieser Situation für die Familie IMHO nichts besseres als BR zu sein und damit der Sache gelassen entgegen schauen zu können. Ansonsten: Schau zu das Du Dir ERST einen neuen Job besorgst und kündige DANN.

P
pitsieben

09.03.2011 um 10:50 Uhr

@ all, den Ausführungen von rkoch kann ich nur zustimmen. Aufhebungsverträge nutzen nur dem AG und nicht dem AN. Wer sich um die Sperre drücken will, schadet der Solidargemeinschaft. Mein Vorschlag, die Abfindung um drei Monatslöhne aufstocken!!!!!!!!

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