Aufhebungsverträge allgemein und für Betriesratsmitglieder besonders
Hallo Kollegen u. Kolleginnen
Unsere Firma wird übernommen und es werden Betriebsteile ca. 70km weiter entfernt eingegliedert. Bei der techn. Werkstatt werden 11 Innendienstmitarbeiter, wo ich auch dazugehöre, am neuen Standort nicht mehr benötigt. Für mich sind es dann einfach ca. 90km. Da will ich nicht mit Es werden Aufhebungsverträge mit guten finanziellen Bedingungen und teilweisen Freistellungen angeboten. Inzwischen waren auch die ersten Unterschriften geleistet und auch das Arbeitsamt kam zur Überprüfung in die Firma, weil ein Kollege nach der Unterschrift vom Amt eine drei monatige Sperre bekam. Ich bin schon 55 1/2 Jahre alt, davon 24 Jahre in der Firma bin schwerbehindert mit über 50%. Habe 7 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende. Heeiiii Suuuuper. Nach diesem "Jahr" bin ich 56 1/2 Jahre alt und bekomme ohne Sperre 18 Monate Arbeitslosengeld und meine Sozialversicherung. Anschliessend hänge ich in der Luft. Harz bekomme ich nicht. Mein Problem: ich bin Betriebsratsmitglied. Wie verhalten sich in meinem (unserem) Fall die Fristen. Wenn ich an den neuen Standort mitgehe, erlischt nach dem sogenannten Ubergangsmandat, das bis zu 6 Monaten dauern kann, evtl. meine Zugehörigkeit zum Betreibsrat. Danach habe ich noch einmal 1 Jahr Kündigungsschutz. Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe? Ich gebe damit ja den ganz besonderen Kündigungsschutz auf. Oder? He, das war jetzt aber viel. Bitte teilt mir mit, ob ich mit meiner Ausführung richtig liege und wie die rechtliche Situation aussieht.
Ich bedanke mich schon einmal im voraus bei allen Kollegen, die sich darüber Gedanken machen und über meine krrmatiiiig oder rechtsschreipung nicht äussern.
Schönen Gruß vom Stichling
Community-Antworten (2)
04.08.2008 um 09:53 Uhr
Hallo, man müsste halt erst einmal in den sauren Apfel beissen und den längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen. Vieleicht kann man ja Fahrgemeischaften bilden.Einen Aufhebungsvertrag unterschreiben ist eine schlechte Alternative. Wie Du schon richtig schreibst hat man dann keinerlei Ansprüche mehr an die Firma. Um aus dem Arbeitsleben auszuscheiden ist man mit 55 Jahren noch zu "jung". Es fehlen dann noch zuviele Jahre an der Rentenversicherung. Es ist sicherlich keine leichte Entscheidung. Ich würde erst einmal in der Firma weiterarbeiten, vieleicht findet sich irgendwann doch noch mal einen Verkehrsweg günstigeren Arbeitsplatz.
04.08.2008 um 10:24 Uhr
Hallo Der Neue, eine Verständnisfrage habe ich dazu, bleiben denn am alten Standort Arbeitsplätze erhalten? Da greift vielleicht der § 15 Absatz 5 Kündigungsschutzgesetz. Auch im Kommentar von Däubler zum § 103 BetrVG ab Rn 64 kannst Du einiges nachlesen dazu. Auch die zust#ändige Gewerkschaft kannst Du um Rat fragen oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht fragen.
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