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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitslosengeld

S
Stespo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo freunde habe eine frage : Wenn man durch selbst verschulden aus der zeitarbeitsfirma gekündigt wird weil man nicht zu Arbeit ging . Bekommt man dann Arbeitslosengeld Sperre oder kein Hartz 4 mehr ??? Der Grund für nicht erscheinen auf der Arbeit ist Mobbing

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Community-Antworten (2)

R
Roxxx

05.06.2011 um 14:00 Uhr

Diese Frage wäre besser im Forum für Arbeitsrecht gestellt worden. Aber so viel kann ich sagen: Nichterbringen der geschuldeten Arbeitsleistung ist ein Kündigungsgrund und eine Sperre des Arbeitslosengeldes warscheinlich. Mobbing ist aber kein Kavaliersdelikt, Du hättest es bei deiner Zeitarbeitsfirma vorbringen können und um eine andere Einsatzstelle bitten können anstatt einfach der Arbeit fernzubleiben. Ob sich jetzt noch was daran ändern läst, kann ich nicht sagen. Solltest Du erwägen Kündigungsschutzklage zu erheben ist die Frist von drei Wochen (nach Zugang der Kündigung) zu beachten. Ein Rechtsanwalt wäre hier wohl angebracht.

Viel Glück, Ro

W
wölfchen

05.06.2011 um 22:37 Uhr

. . . man kann sich jedoch auch von einem Facharzt ein Attest wegen der mit Mobbing meist einhergehenden psychosomatischen Störungen geben lassen. Und zusammen mit diesem Attest und einer Schilderung der Gesamtumstände könnte das Arbeitsamt auch auf die Sperrfrist verzichten. Die oben angeführte Kündigungsschutzklage würde ebenfalls zusätzlich empfehlen . . .

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