Erstellt am 05.06.2011 um 12:00 Uhr von Roxxx
Diese Frage wäre besser im Forum für Arbeitsrecht gestellt worden.
Aber so viel kann ich sagen:
Nichterbringen der geschuldeten Arbeitsleistung ist ein Kündigungsgrund und eine Sperre des Arbeitslosengeldes warscheinlich.
Mobbing ist aber kein Kavaliersdelikt, Du hättest es bei deiner Zeitarbeitsfirma vorbringen können und um eine andere Einsatzstelle bitten können anstatt einfach der Arbeit fernzubleiben.
Ob sich jetzt noch was daran ändern läst, kann ich nicht sagen.
Solltest Du erwägen Kündigungsschutzklage zu erheben ist die Frist von drei Wochen (nach Zugang der Kündigung) zu beachten. Ein Rechtsanwalt wäre hier wohl angebracht.
Viel Glück, Ro
Erstellt am 05.06.2011 um 20:37 Uhr von wölfchen
. . . man kann sich jedoch auch von einem Facharzt ein Attest wegen der mit Mobbing meist einhergehenden psychosomatischen Störungen geben lassen. Und zusammen mit diesem Attest und einer Schilderung der Gesamtumstände könnte das Arbeitsamt auch auf die Sperrfrist verzichten.
Die oben angeführte Kündigungsschutzklage würde ebenfalls zusätzlich empfehlen . . .