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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sperre von ALG nach Kündigung ?

H
hanspeter
Jan 2018 bearbeitet

wenn jemand gekündigt wird und der br stimmt der kündigung zu, erhält hier der gekündigte eine sperre beim arbeitslosengeld ?

oder ist dies nur bei fristlosen kündigungen so ?

5.00607

Community-Antworten (7)

K
kettenraucher

06.11.2007 um 14:45 Uhr

Dem MA wird damit die Möglichkeit genommen auf Wiedereinstellung zu klage. Wegen des Arbeitslosengeld kommt es ehr auf die Art der Gündigung an.Bei Verhaltensbedingter Kündigung bekommt er eine Speere.Bei Betriebsbedingter ehr nicht. Aber wie kann ein BR einer Kündigung zustimmen? Dann lieber nichts sagen und nur zur Kenntnis nehmen so machen wir es (auch wenn die Kündigung Tatsächlich not tut(Diebstahl,gewalt oder Drogen etc.))

D
DocPille

06.11.2007 um 15:17 Uhr

@kettenraucher

einfach nur zur kenntnis nehmen und die frist verstreichen lassen,gilt als zustimmung des BR.(§102 Abs.2 S.1 bis 3 BetrVG)

K
kettenraucher

06.11.2007 um 16:16 Uhr

Ja weiß ich doch aber das BetrVG sieht auch eine ausdrückliche zustimmung vor .Und ich denke das war hier gemeint.

L
Letitia

06.11.2007 um 18:20 Uhr

Kettenraucher: Wieso wird dem MA durch die Zustimmung des BR die Möglichkeit genommen, gegen die Kündigung zu klagen???? Möglicherweise sinken die Chancen im Verfahren, wenn "sogar" der BR zustimmt. Oder vermengst Du hier etwas? Meinst Du, dass er den Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 (%) BetrVG verliert?

Auf eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld hat diese Zustimmung grundsätzlich keine Einfluss. Das wäre höchstens denkbar, wenn der BR bei einer verhaltensbedingten Kündigung durch die Zustimmung das Fehlverhalten ausdrücklich bestätigt. Aber ich denke, bei eíner verhaltensbedingten Kündigung gibt es auch ohne diese Zustimmung eine Sperre!

K
Kölner

06.11.2007 um 19:39 Uhr

@kettenraucher, hanspeter Entschuldigt, aber wie kommt man auf so ein "schmales Brett"? Die Ideen sind gelinde gesagt "abenteuerlich"!

CJ
Calico Jack

07.11.2007 um 10:19 Uhr

@kettenraucher,

Grundsätzlich einer Kündigung die Zustimmung verweigern geht gar nicht! was machts Du den bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn Du einen Sozialplan erstellt hast? StimmtsDu dann den eigenen Plan nicht zu?

Ich hoffe natürlich das keiner in diese Verlegenheit kommt. Ist aber leider realität.

DAH
Der alte Heini

08.11.2007 um 00:16 Uhr

Der Agentur für Armut ist es egal wie sich der BR verhalten hat. Wichtig ist was für eine Kündigung ausgesprochen wurde. Probleme könnte es bei einer verhaltensbedingten aber mit Sicherheit bei einer fristlosen Kündigung geben.

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