Erstellt am 06.11.2007 um 13:45 Uhr von kettenraucher
Dem MA wird damit die Möglichkeit genommen auf Wiedereinstellung zu klage. Wegen des Arbeitslosengeld kommt es ehr auf die Art der Gündigung an.Bei Verhaltensbedingter Kündigung bekommt er eine Speere.Bei Betriebsbedingter ehr nicht. Aber wie kann ein BR einer Kündigung zustimmen? Dann lieber nichts sagen und nur zur Kenntnis nehmen so machen wir es (auch wenn die Kündigung Tatsächlich not tut(Diebstahl,gewalt oder Drogen etc.))
Erstellt am 06.11.2007 um 14:17 Uhr von DocPille
@kettenraucher
einfach nur zur kenntnis nehmen und die frist verstreichen lassen,gilt als zustimmung des BR.(§102 Abs.2 S.1 bis 3 BetrVG)
Erstellt am 06.11.2007 um 15:16 Uhr von kettenraucher
Ja weiß ich doch aber das BetrVG sieht auch eine ausdrückliche zustimmung vor .Und ich denke das war hier gemeint.
Erstellt am 06.11.2007 um 17:20 Uhr von Letitia
Kettenraucher: Wieso wird dem MA durch die Zustimmung des BR die Möglichkeit genommen, gegen die Kündigung zu klagen???? Möglicherweise sinken die Chancen im Verfahren, wenn "sogar" der BR zustimmt. Oder vermengst Du hier etwas? Meinst Du, dass er den Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 (%) BetrVG verliert?
Auf eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld hat diese Zustimmung grundsätzlich keine Einfluss. Das wäre höchstens denkbar, wenn der BR bei einer verhaltensbedingten Kündigung durch die Zustimmung das Fehlverhalten ausdrücklich bestätigt. Aber ich denke, bei eíner verhaltensbedingten Kündigung gibt es auch ohne diese Zustimmung eine Sperre!
Erstellt am 06.11.2007 um 18:39 Uhr von Kölner
@kettenraucher, hanspeter
Entschuldigt, aber wie kommt man auf so ein "schmales Brett"?
Die Ideen sind gelinde gesagt "abenteuerlich"!
Erstellt am 07.11.2007 um 09:19 Uhr von Calico Jack
@kettenraucher,
Grundsätzlich einer Kündigung die Zustimmung verweigern geht gar nicht!
was machts Du den bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn Du einen Sozialplan erstellt hast?
StimmtsDu dann den eigenen Plan nicht zu?
Ich hoffe natürlich das keiner in diese Verlegenheit kommt. Ist aber leider realität.
Erstellt am 07.11.2007 um 23:16 Uhr von Der alte Heini
Der Agentur für Armut ist es egal wie sich der BR verhalten hat.
Wichtig ist was für eine Kündigung ausgesprochen wurde.
Probleme könnte es bei einer verhaltensbedingten aber mit Sicherheit bei einer fristlosen Kündigung geben.