Hallo liebe Wissenden,
eine Kollegin hat nach Beendigung des Mutterschutzes ihre Tätigkeit wieder aufgenommen.
Sie stillt ihr Baby weiter, bringt es aber nicht mit zur Arbeit, d. h. sie stillt es vorher und nachher.
Lt. § 7 MuSchG ständen ihr bezahlte Unterbrechungen der Arbeit zu, wenn sie ihr Kind in dieser Zeit stillen würde.
Hat sie diesen Anspruch auch, wenn sie in dieser Zeit "nur" Muttermilch abpumpt?
Ich finde im Internet nur allgemeine Hinweise auf einen möglichen Gleichbehandlungsanspruch.
Kennt jemand von Euch entsprechende Urteile?
Ist es zumutbar, dass sie, da kein anderer Raum zur Verfügung steht, das Abpumpen der Milch auf dem WC vornehmen muss?