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Verleih von Arbeitskraft

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KinderKinder
Jan 2018 bearbeitet

unser AG will für unsere Zweiggeschäftsstelle mit 100 %iger Tochtergesellschaft gemeinschaftlich Büroräume anmieten und Bürokraft von uns für Vertretungszwecke zur Verfügung stellen. Meiner Meinung nach ist das rechtlich nicht zulässig, da Arbeitsvertrag mit uns geschlossen ist und wir keine Leiharbeitsfirma sind. Wer kann uns weiterhelfen?

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

07.03.2011 um 14:00 Uhr

Rechtliche Zulässigkeit: Siehe §1(3) Nr.2 AÜG

Individuelle Zulässigkeit: Kommt drauf an, was der MA so in seinem AV stehen hat...

Kollektivrechtliche Komponente: Beide BR sind nach §99 BetrVG mit im Boot. Ihr wegen Versetzung, der BR bei der Tochter wegen (befristeter) Einstellung.

S
Südmann

07.03.2011 um 14:02 Uhr

da wären m.E. drei Punkte zu klären :

  1. Unterschied zwischen genehmigungspflichtiger Arbeitnehmerüberlassung und genehmigungsfreier "Konzernleihe" überprüfen

  2. Arbeitsvertrag der Kollegin überprüfen, ob ein fester Arbeitsort vereinbart ist bzw. ob nach § 2 NachwG Abs.1 punkt 4 vereinbart wäre, daß der AN an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, so daß die Kollegin evtl. nicht verpflichtet wäre, dort arbeiten zu müssen

  3. Liegt eine mitbestimmungspflichtige Versetzung nach § 95 Abs.3 BetrVG vor ? dann ist der BR anzuhören und es könnte ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 BetrVG vorliegen....

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