unser AG will für unsere Zweiggeschäftsstelle mit 100 %iger Tochtergesellschaft gemeinschaftlich Büroräume anmieten und Bürokraft von uns für Vertretungszwecke zur Verfügung stellen. Meiner Meinung nach ist das rechtlich nicht zulässig, da Arbeitsvertrag mit uns geschlossen ist und wir keine Leiharbeitsfirma sind. Wer kann uns weiterhelfen?