Verleih von Arbeitskraft
unser AG will für unsere Zweiggeschäftsstelle mit 100 %iger Tochtergesellschaft gemeinschaftlich Büroräume anmieten und Bürokraft von uns für Vertretungszwecke zur Verfügung stellen. Meiner Meinung nach ist das rechtlich nicht zulässig, da Arbeitsvertrag mit uns geschlossen ist und wir keine Leiharbeitsfirma sind. Wer kann uns weiterhelfen?
Community-Antworten (2)
07.03.2011 um 14:00 Uhr
Rechtliche Zulässigkeit: Siehe §1(3) Nr.2 AÜG
Individuelle Zulässigkeit: Kommt drauf an, was der MA so in seinem AV stehen hat...
Kollektivrechtliche Komponente: Beide BR sind nach §99 BetrVG mit im Boot. Ihr wegen Versetzung, der BR bei der Tochter wegen (befristeter) Einstellung.
07.03.2011 um 14:02 Uhr
da wären m.E. drei Punkte zu klären :
-
Unterschied zwischen genehmigungspflichtiger Arbeitnehmerüberlassung und genehmigungsfreier "Konzernleihe" überprüfen
-
Arbeitsvertrag der Kollegin überprüfen, ob ein fester Arbeitsort vereinbart ist bzw. ob nach § 2 NachwG Abs.1 punkt 4 vereinbart wäre, daß der AN an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, so daß die Kollegin evtl. nicht verpflichtet wäre, dort arbeiten zu müssen
-
Liegt eine mitbestimmungspflichtige Versetzung nach § 95 Abs.3 BetrVG vor ? dann ist der BR anzuhören und es könnte ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 BetrVG vorliegen....
Verwandte Themen
AÜ: Informationsrecht des Verleih-BR zur Wahrung von EqualPay
ÄlterHallo liebe Gemeinde, ich bin BR in einer etwas verzwickten Situation, die ich hier an dieser Stelle nicht ganz offenlegen kann und möchte. Im Kern ist es so, dass ich BR in einer GmbH bin, deren ei
Krankheit der Frau-Betreuung der Kinder-Anbieten der Arbeitskraft-Ablehnung durch Arbeitgeber
ÄlterHallo BR-Kollegen, wir sind als 5er BR seit einigen Wochen mit einem Problem eines Kollegen und ehemaligen BR-Mitgliedes beschäftigt. Folgender Sachverhalt: Der Kollege meldet sich bei unser
Externe Arbeitskraft / Firma verhindern?
ÄlterWir haben da mal eine Frage zu externen Arbeitskräften: Eine leitende Angestellte hat ihren Ruhestand angetreten. Sie Stelle wurde intern besetzt, allerdings wird die Hausverwaltung nicht der "neue
Unklares Arbeitsverhältnis und Nötigung
ÄlterBlödes Dilemma und ich bräuchte mal Hilfe. Kleinbetrieb mit 4 Angestellten lässt jemanden 1 Woche Probearbeiten. Arbeitstage von Mo-Do. Wochenende dann von Fr.-So. Es handelt sich um Montagetätigkeit
BR und Gewerkschaftswerbung
ÄlterAlso, darf ich als BR Mitglied und Gewerkschaftmitglied für die Gewerkschaften werben? § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalenderviert