Hallo liebe Gemeinde,
ich bin BR in einer etwas verzwickten Situation, die ich hier an dieser Stelle nicht ganz offenlegen kann und möchte.
Im Kern ist es so, dass ich BR in einer GmbH bin, deren einziger Zweck es ist, Personal an das Mutterhaus (öD, ergo Personalrat) zu überlassen (also Arbeitnehmerüberlassung).
Die GF sind GF beider "Betriebe" in Personalunion.

Nun eines der Dilemmata:
Der GF des Mutterhauses (also Entleiher) verbietet dem BR des Verleihers mit Mitarbeitern des Mutterhauses BR-Themen zu besprechen. Hier wird der BR angewiesen, Themen an den PR zu übermitteln, damit dieser sich darum kümmert.

Nehmen wir nun den Fall Bezahlung...
Zum einen ist EqualPay ein hohes Gebot bei Arbeitnehmerüberlassung. Die Aufgabe, eine entsprechende Anpassung des Gehalts an die Kollegen der Stammbelegschaft mit ähnlichen Aufgaben zu bekommen ist jedoch individualrechtlich durchzuboxen.
(Anmerkung am Rande: Es ist natürlich die GmbH, welche die Gehälter der Verleih-AN zahlt).
Aufgrund des Glaubens der GF und der Personalabteilung des Entleihers, dass die GmbH durch die "volle Integration in das und Gleichstellung im" Mutterhaus den organisatorischen Abläufen des Mutterhauses unterliegt, werden die Gehälter der Verleih-AN durch die direkten Vorgesetzten (Entleiher) beeinflusst. Da praktischerweise die GFs identisch sind, ist eine Genehminug oder Ablehnung der vorgeschlagenen Gehaltserhöhung durch die Vorgesetzten beim Entleiher leicht in der GmbH argumentiert.
Nun steht bald eine Entfristung eines Mitarbeitenden an, welcher schwach eingruppiert ist.
Wir als BR wollen einer Entfristung jedoch nur zustimmen, wenn das Gehalt an die Kollegen der Abteilung angepasst wird.
Zu diesem Zweck würden wir a) gerne mit dem Vorgesetzten die Leistungen und Aufagben des Mitarbeitenden besprechen, um festzustellen, ob der Tätigkeitsbereich sich mit dem der Kollegen deckt (was wir aber nicht "dürfen", weil die GF es dem BR verboten hat) b) im Zuge des EqualPay darauf hinweisen, dass gleiche Tätigkeit gleich zu entlohnen ist (was wir schon einmal versucht haben, aber argumentiert bekamen, dass ja keine zwei Leite die identischen Tätigkeiten machen, also jeder individuell entlohnt wird).

1. Darf der Verleih-BR also mit Entleih-AN reden, um Informationen über Verleih-AN zu bekommen?
2. Dürfen Entleih-AN überhaupt (ob vorgesetzt oder Kollege) Informationen über bezogenens Gehalt der Verleih-AN bekommen (und somit eine Gehaltserhöhung vorschlagen)
3. Kommt der Verleih-BR irgendwie an das Recht, zur Wahrung des EqualPays die Gehälter der Entleih-AN zu bekommen?
4. Hat der Entleih-Betrieb überhaupt etwas mit der Gehaltsgestaltung der Verleih-AN zu tun (also z.B. Personalklausur des Entleihers, auf der die Gehaltserhöhungen der Verleih-AN besprochen werden), oder kann man als Verleih-BR (z.B. im Rahmen des Datenschutzes) solche Strukturen "zerschlagen"?

Vielen Dank für die rege Diskussion, die sich hoffentlich ergibt.

Mit freundlichen Grüßen

Verleih_BR