Erstellt am 07.03.2011 um 11:26 Uhr von Target
Einen Aufhebungsvertrag machen.
AG und AN lösen in beiderseitigem Einverständnis das Arbeitsverhältniss auf.
Gruß Target
Erstellt am 07.03.2011 um 11:30 Uhr von MonaLisa
@Target,
wenn Cheffe mitspielt, ja!
@kerstella,
die Kollegin hat einen Vertrag mit dem AG abgeschlossen und wenn der AG auf die Kündigungsfrist besteht, dann ist es so.
Umgekehrt ist es nicht anders, auch die Kollegin kann (nur als Beispiel!) genau so auf Einhaltung des Vertrages bestehen.
Erstellt am 07.03.2011 um 14:38 Uhr von nicoline
kerstella
die Kündigungsfristen im TVöD gelten für AN und AG gleichermaßen. Sie beträgt 5 Monate zum Quartalsende bei einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren, siehe § 34 TvöD.