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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wegezeit = Arbeitszeit?

D
dermaurer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Morgen.

Wir haben mal eine Frage. Wir sind ein Bauunternehmen mit 60 Angestellten ohne Betriebsrat. Ich hoffe ihr helft uns trotzdem. Seit ca. 15 Jahren nehmen wir die Firmenwagen mit heim. Wir haben dann immer die Kollegen eingesammelt und sind dann auf Baustelle gefahren. Nun möchte der Arbeitgeber, das wir die Wagen in der Firma abstellen. Wir sollen früh die Firmenwagen holen und dann auf Baustelle. Dort beginnt und endet die Arbeitszeit. Wieder zurück in die Firma und dann heim. Auf der Lohnsteuerkarte ist vermerkt, das uns Firmenwagen zur Verfügung gestellt werden. Wenn das so ist, bin ich Früh und Abend jeweils 1,5 Stunden unterwegs. Geht das so soeinfach? Haben wir nicht über die Jahre ein Gewohnheitsrecht? Wo beginnt unsere Arbeitszeit? Danke für eure Bemühungen.

2.51004

Community-Antworten (4)

F
Forentroll

04.03.2011 um 09:34 Uhr

Wie wäre es mal mit einem gründen???

Hier ist eine passende Broschüre: http://www.hamburg.de/contentblob/55384/data/m64-pdf.pdf

W
wölfchen

04.03.2011 um 09:45 Uhr

. . . ergänzend zu dem Hinweis: was würde es Euch nützen, wenn Ihr jetzt hier erfahrt, dass ein BR da was machen könnte? Richtig: gar nix. Das sind alles mitbestimmungspflichtige Dinge, wo ein BR ein Wörtchen mitzureden hätte. Natürlich kann man das auch einzelvertraglich einfordern, aber der arme Teufel, der dieses tut, kannn sich hinterher mit ziemlicher Sicherheit warm anziehen . . .

P.S.: Zur Frage Beginn und Ende der Arbeitszeit: wenn Ihr von zu Hause aus losfahrt, beginnt die Arbeitszeit für den Fahrer beim ersten Kollegen, den er abholt, denn er fährt nicht zum Vergnügen. Für die anderen beginnt die Arbeitszeit auf der Baustelle, denn die können im Auto noch eine Runde schlafen. Der Unterschied: trefft Ihr Euch alle im Betrieb, beginnt da Eure Arbeitszeit . . .

D
dermaurer

05.03.2011 um 08:40 Uhr

@Mundwerker

Bei den Autos handelt es sich um VW Transporter. Wir fahren zu dritt oder viert auf die Baustellen. Material wird geliefert. Haben manchmal nur "Kram" auf der Ladefläche. Auf der Steuerkarte ist ein "F" vermerkt, das heist, uns wird für die Fahrt ein Wagen zur Verfügung gestellt und somit können wir keine Kilometer beim Finanzamt geltend machen.

Ö
Öffentlich

07.03.2011 um 17:06 Uhr

Arbeitszeit fängt da an wo das Eigennutzen aufhört oder anders gesagt, Arbeitszeit fängt da an wo des Fremdnutzen anfängt. U.U. gehört sogar das umziehen der Berufskleidung zur Arbeitzeit bzw. das wieder anziehen der Privatkleidung nach Arbeitszeitende zur Arbeitszeit! Dies setzt aber ein BR voraus, der dann von seinem MBR über Anfang und Ende der Arbeiszeit Gebrauch macht ;)

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