Erstellt am 04.03.2011 um 08:34 Uhr von Forentroll
Wie wäre es mal mit einem gründen???
Hier ist eine passende Broschüre:
http://www.hamburg.de/contentblob/55384/data/m64-pdf.pdf
Erstellt am 04.03.2011 um 08:45 Uhr von wölfchen
. . . ergänzend zu dem Hinweis: was würde es Euch nützen, wenn Ihr jetzt hier erfahrt, dass ein BR da was machen könnte? Richtig: gar nix. Das sind alles mitbestimmungspflichtige Dinge, wo ein BR ein Wörtchen mitzureden hätte. Natürlich kann man das auch einzelvertraglich einfordern, aber der arme Teufel, der dieses tut, kannn sich hinterher mit ziemlicher Sicherheit warm anziehen . . .
P.S.: Zur Frage Beginn und Ende der Arbeitszeit: wenn Ihr von zu Hause aus losfahrt, beginnt die Arbeitszeit für den Fahrer beim ersten Kollegen, den er abholt, denn er fährt nicht zum Vergnügen. Für die anderen beginnt die Arbeitszeit auf der Baustelle, denn die können im Auto noch eine Runde schlafen.
Der Unterschied: trefft Ihr Euch alle im Betrieb, beginnt da Eure Arbeitszeit . . .
Erstellt am 05.03.2011 um 07:40 Uhr von dermaurer
@Mundwerker
Bei den Autos handelt es sich um VW Transporter. Wir fahren zu dritt oder viert auf die Baustellen. Material wird geliefert. Haben manchmal nur "Kram" auf der Ladefläche. Auf der Steuerkarte ist ein "F" vermerkt, das heist, uns wird für die Fahrt ein Wagen zur Verfügung gestellt und somit können wir keine Kilometer beim Finanzamt geltend machen.
Erstellt am 07.03.2011 um 16:06 Uhr von Öffentlich
Arbeitszeit fängt da an wo das Eigennutzen aufhört oder anders gesagt, Arbeitszeit fängt da an wo des Fremdnutzen anfängt. U.U. gehört sogar das umziehen der Berufskleidung zur Arbeitzeit bzw. das wieder anziehen der Privatkleidung nach Arbeitszeitende zur Arbeitszeit! Dies setzt aber ein BR voraus, der dann von seinem MBR über Anfang und Ende der Arbeiszeit Gebrauch macht ;)