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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung

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Ynnoc
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, 2007 haben wir alle Einzelarbeitsverträge bekommen. Die AVR wurden mit der Eingruppierung zum 1.7.09 ausgehebelt. Auch sind wir nicht Mitglied im DW. Wir wenden das Betr.VG an. Ein Kollege von uns hat einen anderen Job bekommen und hat nach BGB gekündigt. Der AG zuckt rum und besteht auf die AVR( Kündigungsfrist 6 Wochen). Wir als BR stimmen der Kündigung in Anwendung des BGB zu, zumal es die höhere Gesetzgebung ist und AVR, wie das Wort schon sagt Richtlinie ist. Sind wir da richtig im Gedankengang?

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Community-Antworten (8)

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monalisa

23.07.2009 um 10:46 Uhr

@Ynnoc, "Ein Kollege von uns hat einen anderen Job bekommen und hat nach BGB gekündigt."

seit wann redet der Betriebsrat bei Eigenkündigung mit?

P
pitsieben

23.07.2009 um 13:32 Uhr

@ Ynnoc, was ist AVR und wo wurde eingruppiert? Was ist DW? Ist der BR offiziell nach der Wahlordnung gewählt worden oder seit ihr nur eine Mitarbeitervertretung, die das BetrVG anwendet. Ein BR muss nach dem BetrVG handeln und nicht nur nach Bedarf anwenden. Fragen über Fragen.

Y
Ynnoc

23.07.2009 um 17:43 Uhr

Hallo , ich formuliere meine Frage etwas deutlicher. Ein Kollege möchte kündigen. Unsere Einrichtung wendet die AVR(Arbeitsvertragliche Richtlinie / Diakonie )an. Am 1.7.07 haben wir alle Einzelarbeitsverträge unterschrieben. Die AVR wurden mit den neuen Eingruppierungen ausgehebelt, d.h. auch gleichzeitig sind wir GmbH geworden. Der AG bezieht sich bei Eigenkündigung auf die AVR § 30, wir als BR sind der Meinung das unser Kollege nach dem BGB kündigen kann. Da es das übergeordnete Gesetz ist und AVR wie das Wort schon sagt eine Richtlinie.

C
Catweazle

23.07.2009 um 20:25 Uhr

@Ynnoc,

die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz. Wenn es im Arbeitsvertrag keinen Bezug zur AVR gibt, kann sie auch nicht angewendet werden. Wenn nichts vereinbart ist gilt das BGB. Ich unterstelle mal, dass es keine Tarifbindung gibt.

Y
Ynnoc

23.07.2009 um 20:46 Uhr

Es gibt keine Tarifbindung . Die Einzelarbeitsverträge beziehen sich auf die AVR, nur die Vergütung wurde ausgehebelt und selbst unsere GmbH ist nicht mehr Mitglied im Diakonischen Werk.

C
Catweazle

23.07.2009 um 23:46 Uhr

Dann gelten wohl die Kündigungsfristen der AVR. Es ist durchaus legitim andere Kündigungsfristen als die vom BGB zu vereinbaren. Es klingt aber alles seltsam. Neue Arbeitsverträge bekommt man nicht einfach so. Gleichzeitig sind wir eine GmbH gworden. Das könnte eine Betriebsänderung gewesen sein.

Ich vermute ihr habt noch einern erheblichen Bildungsbedarf.

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Ynnoc

23.07.2009 um 23:59 Uhr

Das war es ja auch, eine Betriebsänderung . Aus einer großen Einrichtung hat man in mehrere GmbH´s umgewandelt. Die Einzelarbeitsverträge hat die damalige MAV mit dem Vorstand ausgehandelt. Wir Mitarbeiter haben dann die Verträge unterschrieben.

P
Petrus

24.07.2009 um 13:18 Uhr

Am 1.7.07 haben wir alle Einzelarbeitsverträge unterschrieben.

Wieso denn das? "Einfach so" oder Änderungskündigung? Wann war denn der Betriebsübergang?

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