Hallo,
2007 haben wir alle Einzelarbeitsverträge bekommen. Die AVR wurden mit der Eingruppierung zum 1.7.09 ausgehebelt. Auch sind wir nicht Mitglied im DW. Wir wenden das Betr.VG an. Ein Kollege von uns hat einen anderen Job bekommen und hat nach BGB gekündigt. Der AG zuckt rum und besteht auf die AVR( Kündigungsfrist 6 Wochen). Wir als BR stimmen der Kündigung in Anwendung des BGB zu, zumal es die höhere Gesetzgebung ist und AVR, wie das Wort schon sagt Richtlinie ist. Sind wir da richtig im Gedankengang?