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Mutterschutz / Elternzeit

M
mamainspe
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen!

Ich bin ordentliches BR-Mitglied und gehe in ein paar Wochen in den Mutterschutz. Nun meine Frage... Muß ich meine Mitgliedschaft kündigen (was ich nicht möchte) oder kann ich schriftlich festhalten, daß mich in meiner Abwesenheit ein Ersatzmitglied vertritt? Ich möchte in der Elternzeit nicht an den Sitzungen teilnehmen. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Danke :-)

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Community-Antworten (2)

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Petrus

03.03.2011 um 10:50 Uhr

Ein BRM in Mutterschutz / Elternzeit ist verhindert, wenn es nicht ausdrücklich gegenüber dem BRV erklärt, an den Sitzungen teilnehmen zu wollen. Zurücktreten musst Du also nicht. Und auch wenn Du es nicht musst: Du machst nichts falsch, wenn Du dem BRV schriftlich mitteilst, dass er Dich in der Zeit der Verhinderung nicht laden muss.

M
monalisa

03.03.2011 um 10:52 Uhr

@mamainspe, nein, du brauchst nicht zu "kündigen". Sag deinem Vorsitzenden, dass du in dieser Zeit nicht an Sitzungen teilnehmen willst, so kann er für dich ein Ersatzmitglied laden. Das ist allerdings kein Freibrief für den BRV! Solltest du doch früher wieder teilnehmen wollen, hast du als amtierendes BR - Mitglied Vorrang!

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