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Unterstüzung von schwerbehindertem MA bei Rechtsberatungstermin und Integrationsamt durch BR

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Heute gab es schon eine ähnliche Frage:

Ein Mitarbeiter wurde infolge eines Schlaganfalls 90% schwerbehindert. Der AG hat ihm einen Aufhebungsvertrag (ohne Abfindung!) angeboten, den der Kollege ablehnte. Nun haben wir (BR) für den Kollegen einen Termin beim Integrationsfachdienst gemacht. Einer von uns soll den Kollegen dorthin begleiten. Weiterhin soll das BRM, das den Kollegen begleitet, mit diesem einen Termin bei der gewerkschaftlihen Rechtsberatung wahrnehmen. Sind solche Aktivitäten durch das BetrVG gedeckt, d.h. muss der AG den BR hierfür freistellen? Benötigt das BRM hierfür einen Beschluss des BR?

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

03.03.2011 um 09:05 Uhr

. . . Sozialarbeiterdienste gehören nicht zum Aufgabenbereich des BR, wenn Euch die Fürsorglichkeit auch ehrt. Auch die Begleitung zur Rechtsberatung gehört nicht dazu, wenn es nur um die Begleitung geht . . .

N
niemand

03.03.2011 um 09:50 Uhr

Da muss ich Wölfchen aber widersprechen. Er scheint sich hier der Aufgaben aus dem SgB IX niht zu kennen.

§ 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen.

Wenn es im Betrieb keine Schwerbehindertenvetretung gibt, sollte hier ein BR den SchwerbeHinderten bei der Wiedereingliederung unterstützen.

Es wird sich ja auch nicht um eine reine Handreichung handeln, sondern der BR wird dem SB helfen die Lage im Betrieb dar zu stellen. Dem SB selbst wird es ja nicht möglich sein die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung im Betrieb zu überblicken.

S
seesee

03.03.2011 um 19:46 Uhr

Oh, danke, Niemand, da hab ich wieder was gelernt. Leider kenne ich mich im 9. SgB (noch) überhaupt nicht aus... Erst vor Kurzem habe ich den § 84 kennengelernt (betriebliches Eingliederungsmanagement); hiernach hat sich der Personalleiter mit seiner Aktion, dem MA einen Aufhebungsvertrag zukommen zulassen, ohne den BR hierzu einzubinden, ziemlich falsch verhalten...

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