Stellungnahme des BR zur Kündigungsanforderung beim Integrationsamt?
Beim Integrationsamt wurde vom Arbeitgeber meine Kündigung beantragt. Die vom Integrationsamt eingeholte Stellungnahme des BR lautete: "Wir teilen Ihnen mit, dass auch der BR von einer negativen Gesundheitsprognose ausgeht. Die Begründung des Antrages auf Zustimmung gem. § 85 SGB IX ist nachvollziebar." Was ist davon zu halten? Das Integrationsamt hat der Kündigung nicht zugestimmt.
Community-Antworten (9)
30.01.2007 um 14:11 Uhr
immo 07, hat der BR Dich zur Kündigung gehört?
30.01.2007 um 14:25 Uhr
Nein, der BR hat mich nicht angehört
30.01.2007 um 15:10 Uhr
Es gibt soone und Sonne BR`s.
Habt Ihr eine Schwerbehinderten Vertretung?
30.01.2007 um 15:19 Uhr
Wenn das Integrationsamt nicht zugestimmt hat, ist es eigentlich egal, was der BR noch dazu sagt. Ausserdem bezieht er sich lediglich auf eine negative Gesundheitsprognose und darauf, dass der Antrag nachvollziehbar sei, was nicht direkt eine Zustimmung des BR bedeuten muß.
30.01.2007 um 15:31 Uhr
Hallo Werner,
Schwerbehindertenvertretung gibt es nicht.
30.01.2007 um 15:54 Uhr
Dann solltet Ihr schleunigst sehen, dass Ihr eine wählt!
30.01.2007 um 16:20 Uhr
Ramses, angesichts der Tatsache der Nichtanhörung bei einer Kündigung, würden mir aber auch noch andere Vermutungen kommen...
immo 07, weißt Du zufällig wie die gängige Praxis des BR bei Kündigung ist? Wird keiner gehört, der gekündigt wird?
30.01.2007 um 16:39 Uhr
@Ramses II Ich kann mir nur schwerlich die Cleverness in einem solchen Fall vorstellen; dann wäre dieser BR wirklich gewieft!
31.01.2007 um 20:28 Uhr
Hallo Lotte + Ramses II
Vom Arzt wurde eine positive Prognose abgegeben. Ist mir schleierhaft wie der BR auf eine negative Prognose kommt.
Zur Anhörung bei einer Kündigung ist mir die Praxis nicht bekannt (ca. 50 Filialen/Geschäftstsellen in Deutschland. Nicht alle Filialen werden durch den BR vertreten. Betriebsversammlungen gab es seit meiner Zugehörigkeit (10 Jahre) nicht. Auf meine Nachfrage beim BR wurde mir gesagt "Das ist zu teuer und zu umständlich".
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