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Kündigungsanhörung von schwerbehindertem MA - rechtens, bevor das Integrationsamt entschieden hat?

S
schlumpi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wir haben eine Anhörung zur beabsichtigten Kündigung eines Mitarbeiters, der schwerbehindert ist. Die GL hat die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt zwar beantragt, aber noch nicht erhalten. Ist eine Anhörung des BR überhaupt rechtens, bevor das Integrationsamt entschieden hat. Wie kann ein Widerspruch begründet werden? Danke im Vorraus

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Community-Antworten (1)

P
peters

23.03.2007 um 01:55 Uhr

Schlumpi,

ich denke, es spricht nichts dagegen, dass Ihr jetzt schon die Anhörung habt. Ich kenne das auch so, dass Antrag beim Integrationsamt und Anhörung des BR parallel läuft. Vor Allem, wenn es sich um eine außerordentliche handelt, denn da muss der Arbeitgeber ja Fristen einhalten.

In der Regel fragt das Integrationsamt beim BR und bei der Schwerbehindertenvertretung nach und bittet um eine Stellungnahme, ehe es seine Stellungnahme abgibt. Das Integrationsamt kann allerdings nur widersprechen, wenn der Kündigungsgrund mit der Schwerbehinderung zusammen hängt.

Wie ein Widerspruch begründet werden kann? Wie sollte man dir dazu einen Tipp geben, wenn man den Sachverhalt nicht kennt !?

Was speziell die Behinderung betrifft: Ihr solltet prüfen, ob rechtzeitig, beim Bekanntwerden der ersten Probleme, der BR und die Schwerbehindertenvertretung einbezogen wurde. Beschäftigt Euch dazu mal mit dem SGB IX §84.

Habt Ihr eine Integrationsvereinbarung? Wenn ja, wurde diese eingehalten?

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