Erstellt am 02.03.2011 um 15:29 Uhr von Kölner
@LOLOLO
Ich bin sicher etwas alleine mit meiner Meinung, aber:
Ein AG muss nicht alle Flausen eines BR mitmachen, resp. bezahlen.
Erstellt am 02.03.2011 um 15:33 Uhr von Forentroll
@Kölner
Warum auf einsamen Kämpfer machen!
Da stehst du nicht alleine mit deiner Meinung da!
Erstellt am 02.03.2011 um 15:44 Uhr von didius
@LOLOLO, @ Kölner
Ich denke, es muss eine Notwendigkeit bestehen. Denkbar: Zwei Unternehmen, die nicht konzernfähig sind, aber von ihrem Spitzenverband die gleichen Bedingungen vorgegeben bekommen (Z.B. Zentrale Fortbildung, Einführung bestimmter Formulare, Stellenschlüssel etc.). Wenn hier zum exakt gleichen Thema Betriebsvereinbarungen notwendig sind, kann ein Erfahrungsaustausch notwendig sein. Hier könnte § 37 Abs. 2 zur Geltung kommen.
Natürlich benötigt ihr hierzu einen Beschluss und eine Mitteilung an den AG. Er muss ja auch die Fahrtkosten und Freistellung tragen. Im Zweifel wird der AG die Notwendigkeit anzweifeln. Dann bleibt nur der Rechtsweg.
Eine Notwendigkeit könnte aus meiner Sicht auch die Fusion zweier Betriebe darstellen. Also grundsätzlich sind dies nicht unbedingt Flausen. Aber eine Notwendigkeit sollte schon belegbar sein.
Erstellt am 02.03.2011 um 15:54 Uhr von Kölner
@didius
Deine Glaskugel möchte ich auch haben...