Dienstreise mit oder ohne Genehmigung
Wir sind ein 11er-Gremium
Können 2 Mitglieder unseres Gremiums eine halbtägige "Dienstreise" machen, um einen anderen Betriebsrat zwecks Erfahrungsaustasch zu besuchen? Benötigen wir einen BR Beschluss und müssen darüber die GL informieren? Oder schreiben wir nur den Zielort ohne weitere Begründung in den Dienstreisebeleg?
Fragen, Fragen, Fragen ... :-))
Community-Antworten (4)
02.03.2011 um 16:29 Uhr
@LOLOLO Ich bin sicher etwas alleine mit meiner Meinung, aber: Ein AG muss nicht alle Flausen eines BR mitmachen, resp. bezahlen.
02.03.2011 um 16:33 Uhr
@Kölner Warum auf einsamen Kämpfer machen! Da stehst du nicht alleine mit deiner Meinung da!
02.03.2011 um 16:44 Uhr
@LOLOLO, @ Kölner
Ich denke, es muss eine Notwendigkeit bestehen. Denkbar: Zwei Unternehmen, die nicht konzernfähig sind, aber von ihrem Spitzenverband die gleichen Bedingungen vorgegeben bekommen (Z.B. Zentrale Fortbildung, Einführung bestimmter Formulare, Stellenschlüssel etc.). Wenn hier zum exakt gleichen Thema Betriebsvereinbarungen notwendig sind, kann ein Erfahrungsaustausch notwendig sein. Hier könnte § 37 Abs. 2 zur Geltung kommen.
Natürlich benötigt ihr hierzu einen Beschluss und eine Mitteilung an den AG. Er muss ja auch die Fahrtkosten und Freistellung tragen. Im Zweifel wird der AG die Notwendigkeit anzweifeln. Dann bleibt nur der Rechtsweg.
Eine Notwendigkeit könnte aus meiner Sicht auch die Fusion zweier Betriebe darstellen. Also grundsätzlich sind dies nicht unbedingt Flausen. Aber eine Notwendigkeit sollte schon belegbar sein.
02.03.2011 um 16:54 Uhr
@didius Deine Glaskugel möchte ich auch haben...
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